…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Juni 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 01-10…
…3. Mai 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. Mai 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. März 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und Insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes 04/2009…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. April 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 07/2007…
…2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. Februar 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid in Pkt…
…27. November 2008, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. November 2008 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X…
…ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht aus. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz erachtete den Tatverdacht gegen den Bf. betreffend die 500 Stangen Zigaretten…
…oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung…
…Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht aus. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz erachtete den Tatverdacht aufgrund seiner Ermittlungen im Zusammenhalt mit der mit dem Bf aufgenommenen Niederschrift als hinreichend begründet. Auch der Unabhängige Finanzsenat gelangt mit den folgenden Erwägungen…
…7. September 2009, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. September 2009 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X…
…aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht aus. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz erachtete den Tatverdacht aufgrund seiner Erhebungen als hinreichend begründet. Auch der Unabhängige Finanzsenat gelangt mit den…
…Mai 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. Mai 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin zu StrNr…
…2008, Zahl: X1, StrNr. Y1, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. März 2008 hat das Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. Y1…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. Juli 2010, StrNr. X über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Juli 2010 hat das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. Juni 2008, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. Juni 2008 (irrtümlich datiert mit "25. Juni 2007") hat…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 3. Februar 2010, StrafNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der strafbestimmende Wertbetrag auf € 20.326…
…11. Jänner 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Jänner 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. September 2009, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Einleitungsbescheid aufgehoben. 2. Der Beschwerdeführer wird mit seinem Antrag…
…seinem gesamten Umfange nach wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften angefochten. Die Finanzstrafbehörde hätte bei richtiger Beurteilung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens absehen müssen, weil die Strafbarkeit der dem Beschuldigten zur Last gelegten Abgabenhinterziehung durch die von ihm erstattete Selbstanzeige…
…oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung…