Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Fa. KPMG Alpentreuhand GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Körperschaftsteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Körperschaftsteuerbescheid angeführten Abgabe betragen  …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V, x, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GesmbH, 4020 Linz, VöstalpineStr. 7, vom 5. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 19. Oktober 2007 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2000 bis 2001 entschieden…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
- Das Zustandekommen des Versicherungsvertrages sei nicht nachvollziehbar gemacht worden, was beim UFS erhebliche Zweifel am Bestehen einer ernst gemeinten fremdüblichen Geschäftsbeziehung zwischen von einander unabhängigen Unternehmen geweckt habe - Zweifel, die der Bw bislang nicht habe ausräumen können. Der Inhalt des Vertrages - von einem Rechtsanwalt konzipiert…