…Wertgegenstand in das Betriebsvermögen der Gesellschaft gelangt sei. Wenn eine Einlage stattgefunden habe, sei der Abgang aus der Gesellschaft auch wenn kein Einlagenevidenzkonto geführt worden sei, als Einlagenrückzahlung zu qualifizieren. Bezogen auf den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die Einbringung iSd Art III UmgrStG unternehmensrechtlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden B und die weiteren Mitglieder C, D und E über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Berater, vom 4. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC, vertreten durch Finanzanwalt vom 16. Juni 2011 betreffend Haftungsbescheid gemäß…
…eine Einlagenrückzahlung anzusehen. Die Dividende 2004 wäre von der Bw. auf dem Einlagenevidenzkonto im Ausmaß von € 25,000.000 als Einlagenrückzahlung und lediglich im Ausmaß von € 500.000 als Ausschüttung behandelt worden. Entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.12.2006, 2004/15…
…Rz 331). Es kommt zu keiner Minderung des steuerlichen Buchwertes auf Ebene der Zwischenkörperschaft. Der Zuschuss bleibt weiterhin im Beteiligungsansatz der Zwischenkörperschaft erhalten sowie auf dem Einlagenevidenzkonto der Enkelgesellschaft ausgewiesen (dieses erhöht sich im Ausmaß des Zuschusses). Führt die Veräußerung der Beteiligung zu einem Veräußerungsverlust…
…mit Gründung des Unternehmens am 12. Dezember 2002 und nicht erst mit Einbringung des Vermögens der S. am 18. Dezember 2002, sodass hinsichtlich des Einlagenevidenzkontos der Beginn des Vergleichszeitraumes mit 12. Dezember 2002 anzusetzen sei. Die Bw. habe weiters eingewendet, dass die Gesellschaft im Zeitraum…
Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
Für die Behauptung des Bw., es habe weiterhin bis 1990 Streit mit dem Klienten geherrscht, findet sich im Handakt keinerlei Hinweis. Diese Behauptung des Bw. erweist sich daher als unglaubwürdig. Auch die eidesstattliche Erklärung des Klienten aus dem Jahr 1995 ist unstimmig, lebensfremd und unglaubwürdig…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.M., xyK., vertreten durch Czepl & Partner Treuhand GmbH, 4560 Kirchdorf/Krems, Jörgerstraße 16, vom 20. Dezember 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf an der Krems vom 2. Oktober 2002 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Herrn Ö habe ich in der Rolls Royce Werkstätte (Fa. JA) kennengelernt, er ist Diamantenhändler und besitzt einige Nachtlokale, von ihm habe ich den Kreuzgang gekauft. Den Rest habe ich normal vom Bw. gekauft. Bilder wurden vorgelegt, "ich habe die Kunstgegenstände gekauft, ich war nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der [Z-Privatstiftung] (FN [####6]h), [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 1. Juni 2011 und 3. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 28. April…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H.T., W., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. August 2009 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag…
Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. KEG, Adr.Bw., vertreten durch Ing.H., Adr.Bw., vom 27. Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. September 2010 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch T., vom 11. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 13. November 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die von der verdeckten Gewinnausschüttung des Jahres…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…