Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Mag. AA und des Dipl.Ing. BB als ehemalige Gesellschafter der Electronic KEG, (BW-Adresse), gegen den Bescheid des Finanzamtes X . betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…ist, auch wenn er an eine existente Person ergangen ist, dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs. 5…