…den Arbeitsort täglich von der Wohnung aus anzufahren (EAS 839). Das DBA-Schweiz enthalte hinsichtlich der erforderlichen Merkmale des grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie im Verhältnis zu Deutschland, wirkten nicht auf den Geltungsbereich des DBA-Schweiz und es gebe…
…auch im Fall vergleichbarer landesinterner Arbeitskräftegestellungen zur Anwendung gelangt. Als Rechtsvorschriften gelten im gegebenen Zusammenhang nicht nur Vorschriften im Gesetzesrang, sondern auch Durchführungsregelungen über die Gesetzesauslegung (zB in der äußeren Form vergleichbar mit LStR 2002 Rz 923, wenn darin der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber bezeichnet ist…
…Versäumnis im Sinne des Art. 150 Abs. 2 ZK heilbar ist, muss prinzipiell vom EG-Recht ausgehen. Mangels spezifischer Durchführungsregelungen ist daher zumindest das Gedankengut des Art. 859 und 860 ZK-DVO heranzuziehen. Folglich ist in Fällen, die gemäß Art. 859 f ZK-DVO heilbar…
…150 Abs.2 ZK heilbar ist, muss prinzipiell vom EG-Recht ausgehen. Mangels spezifischer Durchführungsregelungen ist daher zumindest das Gedankengut des Artikel 859 und 860 ZK-DVO heranzuziehen. Folglich ist in Fällen die gemäß Artikel 859 ZK-DVOff heilbar wären, bei Artikel 150 Abs.2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch ADir. Helga Grössing, vom 18. Mai 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 16. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 13. Jänner 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung (Differenzzahlung) für die Zeit von Jänner 2009 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. März 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 302.104/2005, 302.105…