…Präferenzabkommen der Gemeinschaft mit den jeweiligen Drittländern würden zwar die Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr der Veredelungserzeugnisse vorsehen, die Einfuhrwaren würden aber dem Drawback-Verbot unterliegen. Durch die Ausstellung der Präferenzursprungszeugnisse wäre zum Zeitpunkt der Anschreibung im Rahmen der Wiederausfuhr die Zollschuld für die…
…Präferenzabkommen der Gemeinschaft mit den jeweiligen Drittländern würden zwar die Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr der Veredelungserzeugnisse vorsehen, die Einfuhrwaren würden aber dem Drawback-Verbot unterliegen. Durch die Ausstellung der Präferenzursprungszeugnisse wäre zum Zeitpunkt der Anschreibung im Rahmen der Wiederausfuhr die Zollschuld für die…