…Mitglieder des technischen Personals von Botschaften ausgestellt würde), er sei in Österreich ansässig und falle daher nicht unter Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention. Das Besteuerungsrecht sei auch nicht durch das DBA-USA (Art. 19) eingeschränkt, weshalb die Einkünfte grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig seien…
…auszugehen. Weiters würde die Vorschreibung der GrESt gegen die Diplomatenkonvention verstoßen. Gemäß Art. 21 des Wr. Übereinkommens vom 18.4.1961 über diplomatische Beziehung, BGBl. 66/1966 (kurz Diplomatenkonvention) erleichtere die Republik Österreich den Entsendestaaten den Erwerb für deren Mission in einem Hoheitsgebiet benötigten Räumlichkeiten…
…der diplomatischen Beziehungen. Vorrangige Aufgabe von diplomatischen Vertretungsbehörden ist die Vertretung der Interessen des Entsendestaates beim Empfangsstaat (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBI.Nr. 66/1966). Aus diesem Grund sind einerseits die Rechte und Pflichten von diplomatischem Personal beschränkt, andererseits die…
…auf den Staat beschränkt ist , wo sie akkreditiert ist, dem sogenannten Empfangsstaat (Art. 36 und 37 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl.Nr66/1966). Bei der Einreise ins Zollgebiet war daher die Bw. so zu behandeln wie jeder andere Reisende. Die hier jetzt zur Anwendung kommenden und…