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4 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0936-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen bezeichnet wurde, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben wurde. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb von Lokalen eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP5 Abs. 3 3. Satz GebG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…

UFSW RV/0935-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmmte Dauer abgeschlossen bezeichnet worden ist, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben worden ist. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…

UFSW RV/1702-W/03Dienstgeberbeitragspflicht für einen Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Traunsteiner W und Steuerber. GmbH, Schubertviertel 38, 4300 St. Valentin gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1999 und 2000 vom 26.4.2001 des Finanzamtes…

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

Die gebührenrechtlichen Bestandverträge sind Gebrauchsüberlassungsverträge, bei welchen die Nutzung einer Sache auf bestimmte Zeit überlassen wird. Hierzu gehören Miete Pacht und Leihe (VwGH 6.5.1985, 84/15/0194; Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Rz 1 zu § 33 TP 5 GebG). § 33 TP 5…