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UFSF RV/0314-F/11Literaturaufwendungen einer angestellten Buchhändlerin als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011

…Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2009 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage (Einkommen 2009) und die Höhe der Abgabe (Einkommensteuer 2009) sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist in einer Buchhandlung in xxx als Buchhändlerin angestellt…

UFSF RV/0445-F/09Literaturaufwendungen einer angestellten Buchhändlerin als Werbungskosten (Aufhebung und Zurückverweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.06.2011

…Berufungsvorentscheidung), die Bw habe nicht glaubhaft gemacht, dass die von ihr angeschaffte Literatur nach Art, Inhalt und Bedeutung außerhalb der Berufssparte der "Buchhändler/-verkäufer nicht anzutreffen sei, weil die Bw - wie das Finanzamt richtig erkannt hat - gar nicht behauptet hat, derartige Literatur angeschafft zu haben…

UFSI RV/0298-I/11Dienstverhältnis zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2012

…zwecks Anmeldung der PKW´s (ca 3-4 Fahrten mtl.) [Berufungswerber] kann selbst die Autos nicht anmelden, da er dienstlich verhindert ist. Verträge schließt ausschließlich [Berufungswerber] ab, Ausbildung zur Versicherungskauffrau liegt keine vor. (gelernte Buchhändlerin) Ablagearbeiten (Unterlagen in den Ordnern einräumen.) Bezüglich KM-Gelder, Diäten, Zinsen…