…der vorliegenden Beschwerde gemäß § 152 Abs. 2 FinStrG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen; - den angefochtenen Bescheid aufzuheben und inhaltlich über die verbessert vorgelegte Berufung vom 16. April 2013 zu entscheiden. Die Bf. begründet ihren zweitangeführten Antrag im Wesentlichen damit, die Berufung sei eindeutig erkennbar und ohne Zweifel…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
…gehabt habe, habe sie mit der Zustellung der Lastschriftanzeige bereits im April 2011 jedenfalls Kenntnis vom Strafverfahren gehabt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei daher jedenfalls verspätet. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde vom 7. Oktober 2011 bringt die Bf. vor…
…Mühe geben soll, wenn man wegen Frist Überschreitung einfach Einspruch zurückweisen kann ohne es zu lesen. Bitte um Berücksichtigung das Frist Überschreitung wegen Abwesenheit in Österreich - ich war in Polen. Außerdem für so wichtige Behörde wie Finanzamt entscheidend ist faktische Rechtslage und Klärung d. Falles…
…erster Instanz vom 23. November 2011, StrNr. 001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Finanzamtes Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Juni 2010 wurde A der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen Mag. GG, Pensionist, geb. 19XX, whft. in R, vertreten durch Mag. Wolfgang Kempf, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Bürgerstraße 41, wegen des Finanzvergehens…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MW, geb. 19XX, whft. in E, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß…
…K. über die Beschwerde von Frau B. P., St., vom 16. Juli 2007 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Juni 2007, Strafnummer-1, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 1…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…2007 hat das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin (Bf.) zur SN 2007 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass diese im Zeitraum 12. Jänner 2007 bis 11. Februar 2007, ohne den Tatbestand des § 35 Abs…
…möglich. Auch sei für den Bf. nicht erkennbar, warum im gegenständlichen Fall Gefahr im Verzug gegeben sei. Die Abgaben hätten auch ohne Beschlagnahme des Fahrzeuges jederzeit mittels Bescheid festgesetzt werden können. Der Hauptwohnsitz des Bf. befinde sich in Vorarlberg, was den Zollorganen bekannt sei. Zur…
…vom 26. September 2008 gemäß § 156 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit dem oa. Erkenntnis des bezeichneten Spruchsenates war PT in dem mit Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. November 2007 gemäß §…
…für das sie bestimmt gewesen sei. Dadurch seien die Voraussetzungen des Art. 251 ZK-DVO nicht gegeben. In der als Berufung gekennzeichneten Beschwerde vom 7. September 2000 wird vorgebracht, dass man bezüglich des eingebrachten Antrages auf Ungültigerklärung der Meinung gewesen sei, dass die Bewilligung vom…
…14417 Titanium (ohne Schatulle) zu beschlagnahmen, weil diese Gegenstände als Tatgegenstände des Schmuggels in Betracht kommen würden und gemäß §§ 35 Abs. 4 iVm 17 FinStrG verfallsbedroht seien und weil sie der Beweisrealisierung entzogen werden könnten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X. (vormals X1.), Adr., vertreten durch Hochleitner Ransmayr, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Honauerstr. 2, vom 10. Juni 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 26. Mai 2009, Zl. 520000/00000/1/2009, betreffend Aussetzung der…
…ist. Auf den übrigen Inhalt dieser Beschwerde wird verwiesen. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Aus einer Abfrage aus dem Zentralen Melderegister vom 11. September 2006 ist zu ersehen, dass der Bf seit 17. Oktober 1984 ohne Unterbrechung mit Hauptwohnsitz in C gemeldet…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 1, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.B., Wien, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Johannesgasse 16, wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen WK, geb. 19XX, whft. in W, vertreten durch Dr. Helmut Moser, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 4910 Ried im Innkreis, Kapuzinerberg 7, wegen des…
…ausführe, dass die Einleitungsverfügung in Form eines Bescheides zu ergehen habe. Da an die Einleitungsverfügung Rechtsfolgen geknüpft seien, müsse die Einleitungsverfügung Bescheidcharakter haben. Abschließend werde nochmals auf die Beschwerde vom 21. Juli 2008 verwiesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG idF BGBl…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung 2008 verletzt habe, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen…