Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Dr. Herwig Mayrhofer, Dr. Manuela Schipflinger, Mag. Stefan Ganahl, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 7. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 9. Jänner…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., whft., wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 7…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen 1. AB, Gesellschafter, geb. xxxx, XXX, 2. CH, Gesellschafter, geb. yyyy, YYY, und 3. die Z-OG, FN zz, ZZZ…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen H.K., zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 25. Juni 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde…
Bescheid Die Berufung der Bw, vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 4. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Gemäß § 250 Abs.1 BAO muss eine…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. August…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Graz 1, Dr. Andrea Ornig, in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch die Baumgartner & Grienschgl GmbH, wegen Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Absatz 1 in Verbindung mit § 13…
Bescheid Die Berufung der Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 19. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, in der Finanzstrafsache gegen G wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die als Berufung bezeichnete Eingabe vom 4. August…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vom 27. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 26. Jänner 2012, Zahl aa, betreffend verbindliche Zolltarifauskunft entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt geändert…
Bescheid Die Berufung der T-GmbH, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY, betreffend Zurücknahmeerklärung der Berufung (§§ 85, 275 BAO) hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis 2005, Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 und 2004 sowie Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr…