…1999, 99/15/0014 bzw. Langheinrich, Zustelladressat bei gelöschten Gesellschaften, FJ 2004, 302). Damit bleibt die OEG Bescheidadressat, zumal mit der erfolgten Realteilung (nur) Einzelrechtsnachfolge verbunden ist. 2. Bescheidaufhebung - verfahrensrechtliche Aspekte Mit dem Aufhebungsbescheid ist nach § 299 Abs 2 BAO ein den aufgehobenen Bescheid ersetzender…
…die bloß namentliche Erwähnung der Beteiligten bei der Aufteilung der Einkünfte im Spruch des Feststellungsbescheides noch nicht bewirkt, dass die Erledigungen auch an diese Personen gerichtet gewesen wären. So wäre etwa bei einer bestehenden Personengesellschaft (Personengemeinschaft) der Feststellungsbescheid ausschließlich an die Personengesellschaft (Personengemeinschaft) zu richten…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gesellschaft m. b. H. als Rechtsnachfolgerin der GmbH&CoKG, X, vom 30. Oktober 2006 gegen die Erledigung des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 28. September 2006 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2000 entschieden: Die…
Die sich ergebenden Änderungen bei der Gewinnverteilung (Tz 3 des Bp-Berichtes) sind auch nicht geringfügig. Die Ermessensübung zugunsten der Wiederaufnahme ist somit ebenfalls gesetzlich gedeckt. Auf die Frage, ob die Änderungen lt. Tz 1 des Bp-Berichtes (Privataufwendungen) für sich alleine oder ob die…
…Berücksichtigung eines Übergangsgewinnes ermittelt und auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung aufgeteilt. Von diesen Gewinnanteilen wurden die Sonderbetriebsausgaben in Abzug gebracht. Im Mai 2006 reichte Gesellschafter2 eine berichtigte Erklärung der Einkünfte für Personengesellschaften ein. In dieser Erklärung wurde der Gewinn abweichend vom Beteiligungsverhältnis aufgeteilt…
…von der Gewinnverteilung ausgenommen worden. Es ist auch zu keiner Nichtfeststellung in Bezug auf die Kommanditistin in Bezug auf den Zeitraum 2002-2005 gekommen. Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden im Sinne des § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen (vgl. VwGH vom 5.9…
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird bezüglich der Verteilung der gemeinschaftlichen Einkünfte abgeändert. Die Verteilung der Einkünfte ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG)…
…Nichtigkeit der Feststellungs- und Nichtfestellungsbescheide wegen mangelnder namentlicher Anführung der Beteiligten als Bescheidadressaten:Das Finanzamt habe die Gesellschaft nicht als steuerliche Mitunternehmerschaft eingestuft.Unter EStR 2000 Rz 5903 ff werde zur verfahrensrechtlichen Folge einer derartigen Einstufung bei mangelnder abgabenrechtlicher Rechtsfähigkeit/Parteifähigkeit der behaupteten Mitunernehmerschaft ausgeführt…
…20. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt in der Rechtsform einer Personengesellschaft ein Unternehmen mit dem Geschäftszweig "Gebäudereinigung". An der Bw…
…ersucht wurde, die im Berufungsschriftsatz angekündigten Steuererklärungen bis zum 5. August 2002 beizubringen. Bei Versäumnis dieser Frist gelte die Berufung als zurückgenommen. Nachdem mit Eingabe vom 4. August 2002 diesbezüglich um Fristverlängerung ersucht wurde, wurden die betreffenden Erklärungen am 14. August 2002 nachgereicht. Mit Berufungsvorentscheidung…
…auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber einer unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftretenden Personengesellschaft einheitlich ergehen, und zwar auch dann…
…auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber einer unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftretenden Personengesellschaft einheitlich ergehen, und zwar auch dann…
…Listen im Detail ersichtlich. In den Jahren 2005 und 2006 seien lediglich Finanzierungskosten angesetzt worden. Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der BC liege bei. Daraus ergebe sich für sie ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von 34,50 Stunden pro Woche. Die Tätigkeit des AB beschränke sich auf das "Verführen…
…StillAEM , Dr. Bruno StillMID , Ernst StillERE , Ing. Walter STILLEIM für den Zeitraum 1999-2001: - vom 5.1.2007 gegen die Erledigungen desselben Finanzamtes vom 12.12.2006 an die PersonengesellschaftKEG einerseits und IONY GmbH & Co KEG , Dr. Edith StillARTE, Ing Kurt KD1 , Dr. Michael STIllCHI…
…KEG. Laut offenem Firmenbuch wurde die W-KEG am 19. Jänner 2008 über einen bei Gericht am 17. Jänner 2008 eingelangten Antrag gelöscht. 2. Rechtliche Beurteilung Die Löschung im Firmenbuch allein beeinträchtigt nicht die Parteifähigkeit einer Personengesellschaft des Handelsrechts, solange Rechtsverhältnisse zu Dritten - auch Abgabengläubigern …
…die Löschung der KEG im Firmenbuch eingetragen. Nach Durchführung einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung ergingen - datiert mit 27.1.2009 - Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO, die nach einer handschriftlichen Berichtigung des Bescheidadressaten an H. S. und H…
…Ausdruck kommen. Es wurde in keiner Weise dargelegt, in welcher Form bei dem Projekt eine gemeinsame Tätigkeit entfaltet worden ist und auf welche Weise das Projekt gemeinschaftlich verwertet werden soll. In der Notiz v. 03.11.2006 über den Ankauf der Liegenschaft wird festgehalten, dass…
…erfordert die Wirksamkeit eines Bescheides die Bekanntgabe an denjenigen, für den der Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten…
…gefolgt: Bei Nichtanerkennung als Mitunternehmerschaft gibt es kein rechtsfähiges Gebilde, das aus der Geschäftsherrin und den stillen Gesellschaftern besteht. Für die vorherrschende Rechtsprechung, wonach bei Nichtanerkennung als Mitunternehmerschaft der Bescheidadressat eines entsprechenden Einkünftenichtfeststellungsbescheides nicht die aus der Geschäftsherrin und den stillen Gesellschaftern zusammengesetzte Personenmehrheit sein…
…Bescheid entgegen (vgl. Beschluss VwGH vom 2.8.2000, 99/13/0014). Bei einer atypisch Stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die…