…0115). Im gegenständlichen Fall liegt kein "Zusammentreffen" von Ansprüchen vor, sondern im zuständigen Beschäftigungsmitgliedstaat der leistungsberechtigten Person wird nach dem Recht dieses Mitgliedstaates aufgrund der Form der Ausübung der Beschäftigung kein Anspruch begründet. Es müssen daher die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Familienbeihilfe nach nationalem…
…72 ist es, Fälle des Zusammentreffens von Ansprüchen auf Familienleistungen zu regeln, die auftreten, wenn diese Leistungen unabhängig von Versicherungs- oder Beschäftigungsvoraussetzungen im Wohnmitgliedstaat des Kindes und zugleich nach Art. 73 der VO 1408/71 im Beschäftigungsmitgliedstaat geschuldet werden. (Rs. C-352/06, Rz. 24)…
…zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Grundsätzlich muss jener Mitgliedstaat vorrangig die Familienleistungen gewähren, in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Beschäftigungsmitgliedstaat). Gemäß Artikel 73 der Verordnung Nr. 1408/71 hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates unterliegt…
…EuGH hinsichtlich der Anwendbarkeit der "Antikumulierungs"-Regeln konsequent wieder an einen bestehenden Anspruch anknüpft. Da wegen des Alters der Kinder der Klägerin kein Anspruch auf Kindergeld im Beschäftigungsmitgliedstaat besteht, liegt kein Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen vor und es kommen nicht die speziellen Anknüpfungsregeln der…
…Durchführungsverordnung (DVO), Verordnung (EWG) Nr. 574/72: Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaates und die des Wohnmitgliedstaates eines Arbeitnehmers für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein, so ist der für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Abs. 1 lit…
…den Rechtsvorschriften dieses Staates bezeichnete unmittelbare Empfänger dieser Leistungen ist. In diesem Fall ruht die Gewährung der Familienleistungen durch den Beschäftigungsmitgliedstaat bis zur Höhe der in den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Familienleistungen. Wie oben festgestellt, hat der Ehegatte der Berufungswerberin im gesamten Streitzeitraum eine berufliche…
…befinden. Eine Diskriminierung kann auch in einer Situation vorliegen, in der es nach dem Steuerrecht des Wohnsitzstaats keine steuerpflichtigen Einkünfte gibt, wenn die persönliche Situation und der Familienstand weder im Wohnsitzmitgliedstaat noch im Beschäftigungsmitgliedstaat berücksichtigt werden (EuGH 1.7.2004, C-169/03 Wallentin, Randnr…
…behauptet, noch von der polnischen Behörde bescheinigt. Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats und die des Wohnmitgliedstaats eines Arbeitnehmers diesem für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein, so ist der für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Absatz 1…
…wurde weder vom Berufungswerber behauptet, noch von der polnischen Behörde bescheinigt. Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats und die des Wohnmitgliedstaats eines Arbeitnehmers diesem für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein, so ist der für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach…
…Durchführungsverordnung (DVO), Verordnung (EWG) Nr. 574/72: Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaates und die des Wohnmitgliedstaates eines Arbeitnehmers für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein, so ist der für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Abs. 1 lit…
…den Rechtsvorschriften dieses Staates bezeichnete unmittelbare Empfänger dieser Leistungen ist. In diesem Fall ruht die Gewährung der Familienleistungen durch den Beschäftigungsmitgliedstaat bis zur Höhe der in den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Familienleistungen. Wie oben festgestellt, hat der Ehegatte der Bw im gesamten Streitzeitraum eine berufliche…
…den Rechtsvorschriften dieses Staates bezeichnete unmittelbare Empfänger dieser Leistungen ist. In diesem Fall ruht die Gewährung der Familienleistungen durch den Beschäftigungsmitgliedstaat bis zur Höhe der in den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Familienleistungen. Wie oben festgestellt, hat der Ehegatte des Bw im gesamten Streitzeitraum eine berufliche…
…Durchführungsverordnung (DVO), Verordnung (EWG) Nr. 574/72: Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaates und die des Wohnmitgliedstaates eines Arbeitnehmers für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein, so ist der für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Abs. 1 lit…
…unabhängig davon, wer der in den Rechtsvorschriften dieses Staates bezeichnete unmittelbare Empfänger dieser Leistungen ist. In diesem Fall ruht die Gewährung der Familienleistungen durch den Beschäftigungsmitgliedstaat bis zur Höhe der in den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Familienleistungen. Die Gattin des Bw ist im Jahr 2010…
…Urteil des EuGH vom 7.6.2005, C 543/03 wird diesbezüglich wie folgt ausgeführt: "Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats und die des Wohnmitgliedstaats eines Arbeitnehmers diesem für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein, so ist der für die Gewährung dieser…
…71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige) anwendbar und dies bedeutet: Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats und die des Wohnmitgliedstaats eines Arbeitnehmers/Selbständigen diesem für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein…
…71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige) anwendbar und dies bedeutet: Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats und die des Wohnmitgliedstaats eines Arbeitnehmers/Selbständigen diesem für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein…
…Dieser ruht, da für das Kind im Vereinigten Königreich nach Art 73 VO Child Benefit geschuldet wird, bis zur Höhe der im Vereinigten Königreich geschuldeten Leistungen. Das Vereinigte Königreich ist demnach als Beschäftigungsmitgliedstaat vorrangig zuständig. In Österreich besteht Anspruch auf eine Differenz(Ausgleichs)zahlung, da…
…EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige) anwendbar. Demnach gilt: Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats und die des Wohnmitgliedstaats eines Arbeitnehmers diesem für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein…
…EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige) anwendbar. Demnach gilt: Räumen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats und die des Wohnmitgliedstaats eines Arbeitnehmers diesem für denselben Familienangehörigen und für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein…