…muss es wohl so sein, dass sie diesen am Sonntag dort trifft, und am späten Abend dann weiter nach Wien, ihrem Berufswohnort fährt. Zur Mutter wird vorgetragen, dass sie alt sei (Vorhaltsbeantwortung vom 25.2.2008); eine Pflegebedürftigkeit infolge Bettlägrigkeit oder Krankheit wird nicht ins…
…des Steuerpflichtigen erfolgen. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnort). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehend und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck vom 9. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
- Der Auslandsaufenthalt war nur für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen (vgl. dazu das Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
Da sachverhaltsmäßig davon auszugehen ist, dass der Berufungswerber im Streitjahr im Inland (Einfamilienhaus in E, Str.3) über einen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO verfügt hat, war er folglich in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In einem nächsten Schritt ist (aufgrund des unstrittigen weiteren Wohnsitzes in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15, vertreten durch FAV, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit der Begründung, eine tägliche Heimkehr nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Eckhard Dür, 6850 Dornbirn, Marktstraße 18 d, vom 6. Mai 2009 und vom 10. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 7. April 2009 und vom 4. Juni 2009 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnort, Straße, vom 3. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, vertreten durch Name, vom 11. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben, im…