…ALSAG ergangenen Feststellungsbescheid ins Leere. Gegenstand der Beitragspflicht seien Tätigkeiten gemäß § 3 Abs 1 ALSAG. Auch wenn der Bergversatz mit Abfällen erstmals in der ALSAG-Fassung 2006 explizit genannt werde, sei die Beitragspflicht ebenso in § 3 der Fassungen 2004 und 2005 ausreichend begründet. Zudem könne…
…ALSAG ergangenen Feststellungsbescheid ins Leere. Gegenstand der Beitragspflicht seien Tätigkeiten gemäß § 3 Abs 1 ALSAG. Auch wenn der Bergversatz mit Abfällen erstmals in der ALSAG-Fassung 2006 explizit genannt werde, sei die Beitragspflicht ebenso in § 3 der Fassungen 2004 und 2005 ausreichend begründet. Zudem könne…
…ALSAG ergangenen Feststellungsbescheid ins Leere. Gegenstand der Beitragspflicht seien Tätigkeiten gemäß § 3 Abs 1 ALSAG. Auch wenn der Bergversatz mit Abfällen erstmals in der ALSAG-Fassung 2006 explizit genannt werde, sei die Beitragspflicht ebenso in § 3 der Fassungen 2004 und 2005 ausreichend begründet. Zudem könne…
…gilt auch ... c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. ... (1a) Von der Beitragspflicht ausgenommen sind ... 6. mineralische Baurestmassen…
…c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs. 1a ALSAG sind von der Beitragspflicht ausgenommen ... 6…
…Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind mineralische Baurestmassen, wie Asphaltgranulat, Betongranulat…
…auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 217 Abs.1 BAO sind, wenn eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (…
…Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind mineralische Baurestmassen, wie Asphaltgranulat, Asphalt/Beton-Mischgranulat…
…Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastenbeitrag. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind von der Beitragspflicht mineralische Baurestmassen wie Asphaltgranulat, Betongranulat…
…a. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (u.a. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gem. § 3 Abs.1a Z.6 AlSAG sind von der Beitragspflicht ausgenommen mineralische Baurestmassen, wie…
…das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, lit.c das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß …
…Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 7 Abs.1 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Fall der Beförderung von Abfällen zu einer Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 Z.1 bis 3 außerhalb des Bundesgebietes mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem…
…von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 7 Abs.1 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Bergversatzes mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen…
…oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen.) Gemäß …
…der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind mineralische Baurestmassen, wie Asphaltgranulat, Betongranulat, Asphalt/Beton-Mischgranulat, Granulat aus natürlichen Gestein oder gebrochene mineralische Hochbaurestmassen, sofern durch ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet wird, dass eine gleichbleibende Qualität gegeben ist, und diese Abfälle mit einer…
…ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) und das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen unterliegt dem Altlastenbeitrag. § 4 Z 3 ALSAG Beitragsschuldner ist derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeiten veranlasst hat…
…der BH Innsbruck, in dem festgestellt worden sei, dass es sich bei dem in der Anlage des deutschen Unternehmens B hergestellten Versatzmaterial um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem…
…der BH Innsbruck, in dem festgestellt worden sei, dass es sich bei dem in der Anlage des deutschen Unternehmens B hergestellten Versatzmaterial um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem…
…vor der BH Innsbruck, in dem festgestellt wurde, dass es sich bei dem in der Anlage des deutschen Unternehmens B hergestellten Versatzmaterial um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem…
…vor der BH Innsbruck, in dem festgestellt wurde, dass es sich bei dem in der Anlage des deutschen Unternehmens B hergestellten Versatzmaterial um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem…