…Leichtfraktion) nach Deutschland. Im Jahr 2005 sind dazu von der Bf nachweislich 588 Tonnen aus dem Bundesgebiet zum Zwecke des Bergversatzes ausgeführt worden. Da die selbst zu berechnende Beitragsschuld nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) beim zuständigen Zollamt weder angemeldet noch abgeführt worden war, setzte die Behörde…
…bis einschließlich 31. Dezember 2005 sind dazu von der Bf nachweislich 2.101 Tonnen aus dem Bundesgebiet zum Zwecke des Bergversatzes ausgeführt worden. Da die selbst zu berechnende Beitragsschuld nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) beim zuständigen Zollamt weder angemeldet noch abgeführt worden war, setzte die Behörde…
…Leichtfraktion) nach Deutschland. Im Jahr 2005 sind dazu von der Bf nachweislich 1.754 Tonnen aus dem Bundesgebiet zum Zwecke des Bergversatzes ausgeführt worden. Da die selbst zu berechnende Beitragsschuld nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) beim zuständigen Zollamt weder angemeldet noch abgeführt worden war, setzte die…
…Leichtfraktion) nach Deutschland. Im Kalenderjahr 2007 sind dazu von der Bf nachweislich 3.201 Tonnen aus dem Bundesgebiet zum Zwecke des Bergversatzes ausgeführt worden. Da die selbst zu berechnende Beitragsschuld nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) beim zuständigen Zollamt weder angemeldet noch abgeführt worden war, setzte die…
…Leichtfraktion) nach Deutschland. Im Kalenderjahr 2006 sind dazu von der Bf nachweislich 2.323 Tonnen aus dem Bundesgebiet zum Zwecke des Bergversatzes ausgeführt worden. Da die selbst zu berechnende Beitragsschuld nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) beim zuständigen Zollamt weder angemeldet noch abgeführt worden war, setzte die…
…Leichtfraktion) nach Deutschland. Im Kalenderjahr 2006 sind dazu von der Bf nachweislich 2.738 Tonnen aus dem Bundesgebiet zum Zwecke des Bergversatzes ausgeführt worden. Da die selbst zu berechnende Beitragsschuld nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) beim zuständigen Zollamt weder angemeldet noch abgeführt worden war, setzte die…
…Leichtfraktion) nach Deutschland. Im Kalenderjahr 2007 sind dazu von der Bf nachweislich 626 Tonnen aus dem Bundesgebiet zum Zwecke des Bergversatzes ausgeführt worden. Da die selbst zu berechnende Beitragsschuld nach dem Altlastensanierungsgesetz (AlSAG) beim zuständigen Zollamt weder angemeldet noch abgeführt worden war, setzte die Behörde…
…das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind mineralische Baurestmassen, wie Asphaltgranulat…
…c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs. 1a ALSAG sind von der Beitragspflicht ausgenommen ... 6…
…gilt auch ... c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. ... (1a) Von der Beitragspflicht ausgenommen sind ... 6. mineralische Baurestmassen…
…Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind mineralische Baurestmassen, wie Asphaltgranulat, Betongranulat…
…auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 217 Abs.1 BAO sind, wenn eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (…
…Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind mineralische Baurestmassen, wie Asphaltgranulat, Asphalt/Beton-Mischgranulat…
…Verwertung, lit.c das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.4 ALSaG ist Bodenaushubmaterial…
…a. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (u.a. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gem. § 3 Abs.1a Z.6 AlSAG sind von der Beitragspflicht ausgenommen mineralische Baurestmassen, wie…
…oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 7 Abs.1 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Fall der Beförderung von Abfällen zu einer Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 Z.1…
…ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) und das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen unterliegt dem Altlastenbeitrag. § 4 Z 3 ALSAG Beitragsschuldner ist derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeiten veranlasst hat…
…von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 7 Abs.1 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Bergversatzes mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen…
…Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen.) Gemäß § 3 Abs. 1a AlSAG idgF sind von der Beitragspflicht ua. ausgenommen - Bodenaushubmaterial…
…Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastenbeitrag. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind von der Beitragspflicht mineralische Baurestmassen wie Asphaltgranulat, Betongranulat…