…könne direkt vor der nationalen Behörde erfolgen, welche Normadressat des Durchführungsverbotes sei. § 122 Abs 7 und 8 WKG verstoße gleich in zweifacher Hinsicht gegen das Beihilfenverbot, einerseits durch die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammern und andererseits durch Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige. Wirtschaftliche Tätigkeiten: Im Sinne…
…mehreren Mitgliedsstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet würden. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Verpflichtung zur Entrichtung der KU 2 würden darüber hinaus gegen Art. 87 EGV (Beihilfenverbot) verstoßen. Die Mitglieder der Wirtschaftskammern würden mit ihren gesetzlichen Beiträgen grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten, etwa jene des WIFI…
…Antrag wird im übrigen damit begründet, dass die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe gegen das Beihilfenverbot des Art 87 EG-Vertrag verstoße. Die nachträgliche Notifizierung verstoße ebenfalls gegen das Beihilfenverbot des Art 87 EG-Vertrag und gegen den Vertrauensgrundsatz. Diese europarechtlichen Bedenken sollten im Rahmen…
…einer gemeinschaftsrechtlichen widerspräche, die selbst die Voraussetzung einer unmittelbaren Anwendbarkeit erfülle, also unbedingt und hinreichend genau sei. Abgesehen von der Frage, ob Niederlassungsfreiheit und Beihilfenverbot überhaupt ein Anwendungsvorrang zukommen könne, sei eine Verdrängung des § 122 Abs. 7 und 8 WKG deshalb nicht möglich, weil ein…
…einer gemeinschaftsrechtlichen widerspräche, die selbst die Voraussetzung einer unmittelbaren Anwendbarkeit erfülle, also unbedingt und hinreichend genau sei. Abgesehen von der Frage, ob Niederlassungsfreiheit und Beihilfenverbot überhaupt ein Anwendungsvorrang zukommen könne, sei eine Verdrängung des § 122 Abs. 7 und 8 WKG deshalb nicht möglich, weil ein…
…einer gemeinschaftsrechtlichen widerspräche, die selbst die Voraussetzung einer unmittelbaren Anwendbarkeit erfülle, also unbedingt und hinreichend genau sei. Abgesehen von der Frage, ob Niederlassungsfreiheit und Beihilfenverbot überhaupt ein Anwendungsvorrang zukommen könne, sei eine Verdrängung des § 122 Abs. 7 und 8 WKG deshalb nicht möglich, weil ein…
…einer gemeinschaftsrechtlichen widerspräche, die selbst die Voraussetzung einer unmittelbaren Anwendbarkeit erfülle, also unbedingt und hinreichend genau sei. Abgesehen von der Frage, ob Niederlassungsfreiheit und Beihilfenverbot überhaupt ein Anwendungsvorrang zukommen könne, sei eine Verdrängung des § 122 Abs. 7 und 8 WKG deshalb nicht möglich, weil ein…
…einer gemeinschaftsrechtlichen widerspräche, die selbst die Voraussetzung einer unmittelbaren Anwendbarkeit erfülle, also unbedingt und hinreichend genau sei. Abgesehen von der Frage, ob Niederlassungsfreiheit und Beihilfenverbot überhaupt ein Anwendungsvorrang zukommen könne, sei eine Verdrängung des § 122 Abs. 7 und 8 WKG deshalb nicht möglich, weil ein…
…einer gemeinschaftsrechtlichen widerspräche, die selbst die Voraussetzung einer unmittelbaren Anwendbarkeit erfülle, also unbedingt und hinreichend genau sei. Abgesehen von der Frage, ob Niederlassungsfreiheit und Beihilfenverbot überhaupt ein Anwendungsvorrang zukommen könne, sei eine Verdrängung des § 122 Abs. 7 und 8 WKG deshalb nicht möglich, weil ein…
…Der Antrag wird im übrigen damit begründet, dass die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe gegen das Beihilfenverbot des Art 87 EG-Vertrag verstoße und mangels Notifizierung auf Grund des Vorranges des Gemeinschaftsrechtes nicht anwendbar sei. Die im EnAbgVergG geforderten Beträge sind im Antrag nicht enthalten…
…keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass die Niederlassungsfreiheit nicht verletzt sein könne. Auch verstoße die Kammerumlage 1 nicht gegen das Beihilfenverbot (Artikel 87 EG). Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende Beschwerde. In seinem - die Beschwerde abweisenden - Erkenntnis VwGH 28.4.2011, 2009/15/0172 hat…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 EAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…
…17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Auf der Grundlage des Art. 109 AEUV kann der Rat in Form von Durchführungsverordnungen diejenigen Arten von Beihilfen festlegen…
…2012, S. 60ff). Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung mit Art. 17 EnStRL führt jedoch nicht automatisch zur Unionsrechtskonformität des § 2 ENAVG, da die nationale Regelung ferner nicht gegen das Beihilfenverbot des Art. 107 AEUV verstoßen darf. Dementsprechend wird in Art. 26 Abs. 2 EnStRL hervorgehoben, dass…