…es der Berufungswerberin "zumutbar" ist, die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, was unter dem Begriff der Unzumutbarkeit zu verstehen ist (VwGH vom 4.2.2009, 2007/15/0053). Zur Auslegung des Begriffes der "Zumutbarkeit…
…dem Begriff der "Zumutbarkeit" im Sinne des lit. c des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 zu verstehen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Eine "Unzumutbarkeit" wird jedenfalls dann vorliegen, wenn Massenbeförderungsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg für die Fahrten von der Wohnung…
…Wege der Pauschbeträge nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG Kosten des Individualverkehrs geltend gemacht werden (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319; VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit…
…den Familienwohnsitz zumutbar ist. Der Begriff der "Zumutbarkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedarf einer Definition. Die Verwaltungspraxis stellt in typisierender Betrachtungsweise zunächst nur auf die Wegstreckenlänge ab und nimmt eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls dann an, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als…
…2009, 2007/15/0053, 24. September 2008, 2006/15/0001). Fraglich ist, ob im gegenständlichen Fall die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z. 6 leg.cit…
…jedenfalls (auch und vor allem) dann vor, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Im Übrigen zieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Judikatur zur Auslegung des Begriffs der Zumutbarkeit iSd. …
…€ Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zu verstehen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. "Unzumutbarkeit" ist jedenfalls (auch und vor allem) anzunehmen, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte…
…der Pauschbeträge nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 Kosten des Individualverkehrs geltend gemacht werden (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319; VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit…
…von Grenzwerten ist unter diesen Umständen für sich bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort keine entscheidende Bedeutung beizumessen. Dies erscheint umso mehr gerechtfertigt, als § 16 Abs 1 Z 6 EStG den unbestimmten Begriff der "Unzumutbarkeit" nicht konkretisiert und auch die amtlichen…
…sind vom Begriff der Repräsentationsaufwendungen umfasst. Repräsentationsaufwendungen können auch bei Dienstnehmern anfallen (vgl. VwGH 18.10.2012, 2012/15/0100 mit Verweis auf Doralt/Kofler, aaO, § 20 Tz 98; 13.10.1999, 94/13/0035, u.a.). Ebensolchen Zwecken dienten nach der zuvor angeführten Darstellung…
…dass hinsichtlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung von Aufwendungen unter dem Titel "Familienheimfahrten" an die in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis herausgebildeten Grundsätze anzuknüpfen sei. Den Begriff der Zumutbarkeit im Zusammenhang mit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz definiert das EStG nicht explizit. Der Wille des Gesetzgebers ist…
…die Hälfte der täglichen Normalarbeitszeit. Es könne nicht der Intention des Gesetzes entsprechen, dass eine derart lange Hin- und Rückfahrt als zumutbar anzusehen sei. Da das Gesetz über die "Zumutbarkeit" keine Aussage trifft, sei dieser Begriff interpretationsbedürftig. Einen Anknüpfungspunkt für die Interpretation der Zumutbarkeit biete…
…jedenfalls (auch und vor allem) dann vor, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Im Übrigen zieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Judikatur zur Auslegung des Begriffs der Zumutbarkeit iSd. …
…Zif. 6 lit. c EStG 1988 anstelle der Pauschbeträge nach § 16 Abs. 1 Zif. 6 lit. b EStG 1988 bei einer einfachen Fahrtstrecke von 2 km bis 20 km 372 Euro jährlich berücksichtigt. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" im Sinne des § 16 Abs. 1…
…ob dem Berufungswerber die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte zumutbar ist. Was unter dem Begriff der "Unzumutbarkeit" zu verstehen ist, kann zwar dem Gesetz nicht entnommen werden, demgegenüber können jedoch die Gesetzesmaterialen zur Auslegung des unbestimmten Begriffes der "Zumutbarkeit" herangezogen werden…
…bei der Benützung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben, sofern an diesem Tag die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar war. Da Ihnen das zumutbare Pendlerpauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährt wird, ist auch bei dieser Fahrt von Zumutbarkeit…
…€ Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zu verstehen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. "Unzumutbarkeit" ist jedenfalls (auch und vor allem) anzunehmen, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte…
…muss. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zu verstehen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. "Unzumutbarkeit" ist jedenfalls (auch und vor allem) anzunehmen, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte…
…der Pauschbeträge nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 Kosten des Individualverkehrs geltend gemacht werden (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319; VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit…
…00/2006. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" der Benützung eines Massenbeförderungsmittels iSd § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zu verstehen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Unzumutbarkeit wird jedenfalls dann vorliegen, wenn Massenbeförderungsmittel von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder…