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509 Treffer1591 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0623-S/09Berufungen per E-Mail unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…wurde. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (im vorliegenden Fall nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1 erster und zweiter…

UFSG FSRV/0009-G/13Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens per E-Mail
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.05.2013

…sowie § 114 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1, 1. und…

UFSG RV/0545-G/10Telefonisches Ansuchen um Verlängerung der Berufungsfrist ist kein wirksames Ansuchen und berechtigt daher zur Zurückweisung der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.03.2013

… 85 Abs. 1 BAO. § 85 BAO Abs. 1 lautet: Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). § 85 Abs. 3 BAO lautet: Die Abgabenbehörde hat mündliche…

UFSI FSRV/0002-I/13Zurückweisung eines mittels FinanzOnline eingebrachten Einspruchs gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.03.2013

…3. Abschnittes der BAO sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der [hier nicht anwendbaren] Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1, 1…

UFSW FSRV/0072-W/12Eine im Wege von FinanzOnline eingebrachte Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates ist unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.01.2013

…3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1…

UFSL RV/0680-L/12Keine telefonische Beantragung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…die Anbringen von Parteien (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 10 Tz 2). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO vorbehaltlich der Bestimmungen des § 85 Abs. 3 BAO schriftlich einzureichen. Die…

UFSL RV/0765-L/12Keine telefonische Beantragung des Erhöhungsbetrages iSd § 8 Abs. 4 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2012

…die Anbringen von Parteien (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 10 Tz 2). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO vorbehaltlich der Bestimmungen des § 85 Abs. 3 BAO schriftlich einzureichen. Die…

UFSG RV/0240-G/11Ein Vorlageantrag via E-Mail ist zurückzuweisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1 erster und zweiter Satz…

UFSG RV/0311-G/121. Einbringung der Berufung durch eine dazu nicht Legitimierte 2. Unzulässiger Papierantrag im (elektronischen) Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010 für EU-Unternehmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…wenn der Erstattungs-antrag nicht in elektronischer Form vorliegt. Dagegen wiesen wir darauf hin, dass vom Finanzamt Graz-Stadt weder eine Ablehnung des eingereichten Erstattungsantrages noch ein Bedenkenvorhalten der Bw. zugestellt worden sind. Darüber hinaus wurden seitens des Finanzamtes Graz-Stadt auch keine weiteren Informationen…

UFSW RV/0988-W/12Zurückweisung eines Vorlageantrages, der per E-Mail eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

…4 BAO in Verbindung mit § 273 Abs. 1 BAO). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO (vorbehaltlich der im gegenständlichen Fall nicht anwendbaren Bestimmungen des Abs. 3) schriftlich einzureichen …

UFSW FSRV/0017-W/12Zurückweisung eines Antrages auf Aufschub des Strafvollzuges und unmittelbar nacheinander zu vollziehende Ersatzfreiheitsstrafen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.03.2012

…Abs. 1 BAO idF BGBl. I Nr. 20/2009 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 177 Abs. 1 erster Satz FinStrG idF BGBl…

UFSG RV/0142-G/11Vorsteuererstattungsverfahren: Aufhebung eines über ein bloßes Urgenzschreiben absprechenden Zurückweisungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…Über die Berufung wurde erwogen: § 85 Abs. 1 BAO lautet: Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). § 133 Abs. 2 BAO lautet: Sind amtliche Vordrucke…

UFSG RV/0351-G/11Vergütung von Energieabgaben: Zur Zurückweisung des Vergütungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2011

…auszuweisen. § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer…

UFSF FSRV/0029-F/10Zurückweisung einer mittels E-Mail eingebrachten Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.11.2010

…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). § 86 a BAO lautet wie folgt: (1) Anbringen, für die…

UFSG RV/0058-G/10Einbringung eines Vorlageantrages über FinanzOnline
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

…vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) schriftlich einzureichen (Eingaben). Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, können auch telegrafisch, fernschriftlich oder…

UFSS RV/0355-S/10Eine mittels E-Mail eingebrachte Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.07.2010

…wurde. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (im vorliegenden Fall nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1 erster und zweiter…

UFSL RV/0408-L/10Familienbeihilfenantrag kann nicht mittels E-Mail gestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…85 Abs. 1 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 (betreffend mündliche Anbringen) schriftlich einzureichen (Eingaben). Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ist ein Anbringen im Sinn des §…

UFSW RV/0857-W/10Zurückweisung einer per E-Mail eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.03.2010

…werde. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (im vorliegenden Fall nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1 erster und zweiter…

UFSW RV/2966-W/09Antrag auf Schadenszinsen in Zusammenhang mit der Stattgabe einer Berufung betr. Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 311 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden verpflichtet…

UFSI FSRV/0032-I/09Zurückweisung eines mittels E-Mail eingebrachten Rechtsmittels im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.12.2009

…3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht relevanten) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1…