…II) gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: I. Der Beschwerde betreffend Eingangsabgaben und Nebenansprüche wird im Grunde des Art. 221 Abs.3 ZK Folge gegeben, die Berufungsvorentscheidung aufgehoben und die Abgabenschuld mit Null Euro (statt bisher 167.285,50 €) festgesetzt. II. Die Beschwerde betreffend die…
…den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art 220 ZK in ständiger Rechtsprechung Folgendes (VwGH 17.05.2001, 2000/16/0590): "Nach Artikel 220 Abs 2 lit b ZK haben die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Eingangsabgaben abzusehen…
…der Bf. nicht bestritten und sei der Binnentransport durch die vorliegenden CMR-Frachtbriefe erwiesen. Der Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Sinne des Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK sei der Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft…
…im Sinne des Artikel 220 Abs.2 ZK Abstand nehmen zu können, auch festzustellen, ob dieser Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte. Bei der Beurteilung, ob der Irrtum der Zollbehörden von einem Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind insbesondere die Art des Irrtums sowie…
…den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art 220 ZK in ständiger Rechtsprechung Folgendes (VwGH 17.05.2001, 2000/16/0590): "Nach Artikel 220 Abs 2 lit b ZK haben die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Eingangsabgaben abzusehen…
…204 Abs.1 Buchstaben a) und b) des Zollkodex vorliegt; 9. im Fall von regelmäßig durchgeführten Vorgängen der aktiven Veredelung, der Umstand, dass die Erneuerung der erforderlichen Bewilligung nicht beantragt wurde, obwohl alle Voraussetzungen für eine Erteilung der Bewilligung erfüllt waren. Gemäß Art. 213 ZK…
…von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung…
…ist, bezüglich der übrigen 700 kg hingegen die Besorgnis der kommerziellen Verwendung im Sinne des Art. 45 Abs.2 Buchstabe b bestehen bleibt, da sie aufgrund der Verfahrensergebnisse nicht entkräftet werden konnte ( vgl. Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht Kommentar, 3. Aufl., Bd. 1/2, Art. 184 ZK…
…nicht mit jenem in der Rechnung (19. November 2002) übereinstimme. Der Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Sinne des Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK sei der Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr…
…den (vermutlichen) Zollschuldner nachzuweisen, andernfalls würden die Zollbehörden eine Zollschuld nach Art. 204 Abs.1 Zollkodex als entstanden betrachten. Im gegenständlichen Fall liege zwar kein Versuch vor, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, nicht aber die weitere Voraussetzung des Art. 859 ZK-DVO, nämlich…
…welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabepflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen eine der…
…nach der Rechtsprechung des VwGH (siehe oben genanntes Erkenntnis) zulässig ist, aus dem Größenschluss mindere Verfehlungen als die ausdrücklich genannten als solche, die sich nicht wirklich ausgewirkt haben, zu beurteilen. In Betracht kommt im Streitfall der in Art. 859 Abs. 5 ZK-DVO geregelte Tatbestand…
…nur dann vorgesehen, wenn nachgewiesen wird, dass der Abgabenbetrag im Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet war oder der Betrag entgegen Art. 220 Abs. 2 ZK buchmäßig erfasst wurde. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz sei festgestellt worden, dass der Abgabenbetrag gesetzlich geschuldet ist. Ein Absehen…
…des Nachforderungsbescheides vom 19. August 2010 (zugestellt am 25. August 2010) rechtzeitig vor Ablauf der zehnjährigen Verjährungsfrist buchmäßig erfasst worden. Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK…
…Vorlage der Beschwerde bemerkt das Hauptzollamt Wien, dass im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Beförderungsmittel im Sinne des Art. 718 Abs. 3 Buchstabe d ZK-DVO in der damals geltenden Fassung nicht vorliegen würden, da die in Rede stehende Reisebewegung…
…war und sich deshalb nicht innerhalb des Zolllagers, sondern auf der für Betriebszeiten vorgesehenen Fläche direkt vor dem durch Gitter abgetrennten Zolllager befand, wogegen auch keine Einwände bestehen könnten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld…
…Art 220 ZK nach der am 24. Oktober 2013 in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Dr. Herrmann-Gasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 20. Februar 2012 meldete ein Speditionsunternehmen in direkter Vertretung des…
…davor geforderten Kriterium der Verschweißung abgegangen. Dem steht einerseits die genannte Entscheidung des VwGH entgegen, andererseits ist im gegenständlichen Fall im Hinblick auf die leichte Demontierbarkeit von keiner festen Verbindung auszugehen. Gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der…
…Versandverfahren zur Bf., einem zugelassenen Empfänger (Bewilligung des Zollamtes Z. vom 26. Februar 2009, Zl. 123), verbracht. In der Bewilligung wird gemäß Art. 407 Abs. 1 ZK-DVO insbesondere Folgendes festgelegt: a) die zuständige(n) Bestimmungsstelle(n) für die beim zugelassenen Empfänger eingehenden Waren; b)…
…Gemäß Art. 558 Abs.1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen-, oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a. außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses…