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6 Treffer1562 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0286-S/10Unzureichende Ermittlungen über den Leistungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.02.2011

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. S. Gapp & Mag. M. Geiger Wirtschaftstreuhand GmbH, 6410 Telfs, Untermarkt 1A, vom 14. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Zell am See, vertreten durch Mag. Bernhard Berauer, vom 14. Dezember 2009…

UFSG RV/0945-G/11Leistungsort bei sonstigen Leistungen im Jahr 2009 Tätigkeitsort, im Jahr 2010 Empfängerort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw vom 29. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. August 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung…

UFSG RV/0407-G/02Organisation einer Veranstaltung (Händlertreffen) im Inland durch einen ausländischen Veranstaltungsunternehmer - Leistungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. August 1999 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1997 (Abweisungsbescheid) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 2/2

Im internationalen Gesprächsverkehr agieren verschiedene Netzbetreiber miteinander. Irgendwo, in unserem Fall in England, nimmt jemand (Endverbraucher oder Unternehmer) ein Telefon (Handy oder Festnetztelefon) zur Hand, um ein Telefonat nach Österreich zu machen. Dieses Gespräch muss dann irgendwie nach Österreich kommen und hier "terminiert", also zugestellt…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

Ein Vertrag kommt gemäß allgemeinen Zivilrecht an jenem Ort zustande, an dem dem Anbieter die Zustimmung der anderen beteiligten Partei zugeht (§ 862 ABGB). Diese allgemeine Regel zum Vertragsabschluss gilt auch für Glücksspiel- und Wettverträge. (Züger/Standfest, Die Besteuerung von Wetten und Glücksspielen im Internet, ÖStZ…

UFSF RV/0278-F/04Leistungsort eines grenzüberschreitend tätigen Tierarztes, der seine Leistung mit einem Praxismobil vor Ort erbringt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.02.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Dr. Klaus Holbach und Prok. Bernd Feldkircher über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Astrid Drexel, 6900 Bregenz, Anton-Walser-Gasse 2, vom 9. Februar 2004…