…regelten, verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zuließen. Wenn der Gesetzgeber Normen schaffe, die nicht nur ein richtiges Auslegungsergebnis, sondern mehrere vertretbare Auslegungsergebnisse nebeneinander zuließen, müsse eben auch hingenommen werden, dass dem zur Abfuhr der Steuer Verpflichteten die Entscheidung überlassen bleibe, welcher der vertretbaren Rechtsauffassungen er sich anschließe. Jedes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HoldingGmbH (vorher XGmbH), Ort, vertreten durch die wirtschaftsberater Freyenschlag - Ganner- Halbmayr - Mitterer SteuerberatungsgmbH, Steuerberatungskanzlei, 4020 Linz, Pillweinstraße 30,vom 13. Juni 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 19. Mai 2003 betreffend die Festsetzung der…
…denen dem Haftenden die Steuer vorgeschrieben würde, verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zulassen würden. Wenn der Gesetzgeber Normen schaffe, die mehrere vertretbare Auslegungsergebnisse nebeneinander zulassen würden, müsse eben auch hingenommen werden, dass dem zur Abfuhr der Steuer Verpflichteten die Entscheidung überlassen bleibe, welche der vertretbaren Rechtsauffassungen er sich…
Ausgangsrechnung 1 vom 31.12.2000 (s Tabelle oben) betrifft: C-AG Diese erwarb mit Kaufvertrag vom 20.11.2000 die Tops 16-17 und 34-35 von den Eigentümer-KEGs. Top 16-17 war ab 1.7.2000 und Top 34-35 ab 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Christian Pötzl, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Volksfeststraße 8, vom 6. Juni 1997 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997…
Die Bw hat die Bauleistungen an den grundbücherlichen Eigentümer, die b , erbracht. Die Rechnung wurde aber nicht an den Empfänger, sondern an Dr. I fakturiert. Der Erwerber hat die fertig sanierte Wohnung dann von der b zu einem Fixpreis erworben. Die Ausgangsrechnung Nr 5 vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Dezember 2008, ErfNr., betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und gemäß § 11 ErbStG die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Dezember 2008, ErfNr/StNr., betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Allein strittig ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 13. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Dezember 2008, ErfNr/StNr., betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Allein strittig ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Dezember 2008, ErfNr/StNr., betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Allein strittig ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Winkel Steiner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsges.m.b.H., 6845 Hohenems, Schweizer Straße 77, vom 3. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Dietmar Schorn, vom 27. Jänner 2001 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Berater, vom 6. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 21. Juli 2004 betreffend die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Sch, Adr, vertreten durch WT Huber Steuerberatung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 4840 Vöcklabruck, Feldgasse 1, vom 20. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 1. Februar 2007 betreffend Grunderwerbsteuer nach der am 25. August…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder OR Mag. Gerhard Verderber, Dr. Wilhelm Miklin und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin Monika Fritz über die Berufung der Bw., K, B, vertreten durch Dr. Dietrich Birnbacher, Wirtschaftsprüfer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bf, vertreten durch Pfeifer Keckeis Fiel Scheidbach OEG, 6800 Feldkirch, Drevestraße 2, vom 18. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 8. April 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Mag. Michael Kühne, Arbeiterkammer, und Mag. Tino Ricker, Landwirtschaftskammer, im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der BF, vertreten durch RR, vom 18. April 2003…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst & Young, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
… 1 Abs. 2 KfzStG) findet das vom VwGH im Sinne der Zielsetzungen der Richtlinie 93/89/EWG gefundene Auslegungsergebnis durchaus Deckung. G) Der Senat schließt sich daher dem obigen VwGH-Erkenntnis vom 18. Mai 2006 an. Entgegen dem Dafürhalten der Bw ist die Bestimmung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 12. Dezember 2007 durch die Vorsitzende HR Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Johann Jungwirth, Gustav Anderst und Michael Haim über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Kristina Köck, 2136 Laa a. d. Thaya, Stadtplatz 62…