…ausländische Beihilfe besteht. Allerdings wird in letzterem Fall die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) dadurch nicht ausgeschlossen. Es wird vom Finanzamt nach den Ausführungen im Vorlagebericht nicht (mehr) bezweifelt, dass es sich bei dem genannten Kind um ein Pflegekind der Berufungswerberin handelt. In diesem…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. ... § 2a. (1) Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. ... § 2a. (1) Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den…
…zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) ersuchte den Bw, folgende Fragen zu beantworten bzw die angesprochenen Unterlagen vorzulegen: "Wohnen Sie, Ihre Gattin, die beiden Töchter Ka. und Ki. sowie S in Ungarn oder in Österreich? Wo befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…Innerstaatlich besteht nach § 2 Abs 8 FLAG 1967 mangels Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland schon grundsätzlich kein Anspruch der Bw. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG könnte bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nur dann in Betracht kommen, wenn ein Anspruch auf Familienbeihilfe grundsätzlich in…
…hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Abgabenvorschriften dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien…
… 53 Rz. 178) und nur deswegen keine Familienbeihilfe (sondern allenfalls eine Ausgleichszahlung) erhält, weil er Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn des § 2 Abs…
…kommt etwa dem Mittelpunkt der Lebensinteressen oder der österreichischen Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für eine Differenz(Ausgleichs)zahlung keine Bedeutung zu. Die Bw hat die Erwerbstätigkeit iSd VO im Streitzeitraum nicht unterbrochen. Ein Zuständigkeitswechsel während des Kalendermonats Oktober liegt nicht vor. Art 59 der DVO (EG…
…tatsächlichen Aufenthalt bzw. Lebensmittelpunkt der Berufungswerberin und des Kindes, xx, getroffen. Gemäß § 2 Abs 8 Familienlastenausgleichsgesetz haben Personen dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie…
…Familienbeihilfe hätte. Nach § 2 Abs 8 FLAG 1967 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Personen…
…deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem…
…Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dabei ist auch anzuführen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin auch in der Slowakei (bei ihrer Familie) befindet. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der bestehenden Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, als…
…Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 4 Abs. 1 FLAG…
…Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat." § 10 Abs. 2 FLAG 1967: "Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich befinde (ständiger Aufenthalt) und das Kind mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebe, also sich ebenfalls ständig in Österreich aufhalte. Dies treffe im vorliegenden Fall zu. Als Eltern im Sinne des Gesetzes würden auch Groß-, Stief, Adoptiv- und Pflegeeltern gelten. Der…
… der Kinderabsetzbetrag je € 58,40; insgesamt für die beiden Monate ergibt sich daher ein Betrag in Höhe von € 378,60. Für die Zeit von 1.1.2005 bis 30.4.2010 ergibt sich daher ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung in Höhe von €…
…gilt für Adoptiv- und Pflegekinder, rückwirkend bis zur Begründung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet (§ 2 Abs. 8) durch den Elternteil und das Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten…
… 2 Abs. 2 FLAG (Haushaltszugehörigkeit) und in § 2 Abs. 8 FLAG (Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet) normierten Anspruchsvoraussetzungen. Daher steht der Bw. aufgrund der Bestimmung des § 4 Abs. 2 FLAG im Streitzeitraum eine Ausgleichszahlung zu, die gemäß § 4 Abs. 6 FLAG als Familienbeihilfe gilt. Es…
…ex lege als zum elterlichen Haushalt gehörig - er befinde sich nur vorübergehend zu Ausbildungszwecken außerhalb der elterlichen Wohnung. Es werde daher auch kein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österrich begründet. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin sinngemäß aus: Ihre Schwester sei nach Österreich gekommen…
…als besondere Einrichtung der Apothekerkammer. Steuerfrei ist auch das Krankengeld (Familien- und Tagesgeld), das während des Ruhens des Wochengeldanspruches gewährt wird. Leistungen nach § 24 Abs. 8 Vertragsbedienstetengesetz (Differenzzahlung von Wochengeld auf vollen Bezug bzw. Ausbildungsbeitrag) sowie Entgeltweiterzahlungen für weibliche Beamte während der Zeit des Mutterschutzes…