…2601) die Register-Nr.80 auf; an (tatsächlich eingesetztem) Zucker wird für das erstgenannte Produkt 615,32 kg, für das zweitgenannte Produkt 464,95 kg angegeben. Auf Grund des (im Feld 9 der Ausfuhranmeldung) ausdrücklich gleichzeitig gestellten Ausfuhrerstattungsantrages (§ 2 Abs.1 AEG) gewährte das gem. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 26. Juni 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. Mai 2000, Zl. 610/14315/2/1999, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Für die Beschwerdeführerin, wurden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde Bf., vom 26. Juni 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. Mai 2000, Zl. 610/14448/2/1999, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Für Beschwerdeführerin, wurden beim Zollamt L…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Oktober 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 6 bis 12/2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erstattung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 24. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 2. Februar 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung für die Kinder xx, für die Zeit von…
"2. Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausübt. ...". Wie bereits oben angeführt, gilt als Arbeitnehmer jede…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vertreten durch die s.BH-Gesellschaft, Adresse1, vom 11. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vom 27. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…
Zum dritten vom EuGH aufgestellten Kriterium, der Sorgfalt der Bf als Wirtschaftsteilnehmerin ist zunächst daran zu erinnern, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug C vertretungsweise angenommen hat. Bei Anlieferungen in der Nacht werden die Schlüssel in einen dafür vorgesehen Nachtkasten geworfen und wird der LKW zunächst am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Bernhard Haid, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Juli 2003, GZ. 900/5330/03, betreffend Erstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., vertreten durch die Wirtschaftstreuhand Kufstein, vom 14. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein vom 13. März 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2007 gemäß § 299 BAO entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1999…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. Oktober 1998, GZ. 100/48398/96-1, betreffend Abweisung eines Antrages auf Erstattung der Einfuhrabgaben für die am 9. Februar 1996 unter WE.Nr:222/000/800171…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 25. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 20. Juli 2012 betreffend Zuerkennung der Familienbeihilfe für den Zeitraum März bis August 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…