RIS AI
5 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0034-L/06Zessionsgebühr bei behaupteter Vertragsübernahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2008

…von Forderungen aus Ausfuhrgeschäften, soweit dafür der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981 übernommen hat; 5. Zessionen von Forderungen, für die der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981 übernommen hat, an den Bund…

UFSZ3K ZRV/0387-Z3K/02Erstattungsanspruch bei Vorlage einer Ausfuhrlizenz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.11.2004

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde Bf., vom 26. Juni 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. Mai 2000, Zl. 610/14448/2/1999, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Für Beschwerdeführerin, wurden beim Zollamt L…

UFSZ3K ZRV/0386-Z3K/02Erstattungsanspruch bei Vorlage einer Ausfuhrlizenz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.11.2004

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 26. Juni 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. Mai 2000, Zl. 610/14315/2/1999, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe   Für die Beschwerdeführerin, wurden…

UFSZ3K ZRV/0258-Z3K/06Fristen für den Nachweis, dass Erstattungserzeugnisse das Zollgebiet verlassen haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.11.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde A., vertreten durch B.,vom 23. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 31. Mai 2006, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die D., begehrte im Rahmen der am…

UFSZ3K ZRV/0030-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.09.2006Teil 3/3

vom Schuldprinzip abgewichen. Art. 11 weist klar restitutiven Charakter auf, da die zu Unrecht gewährten Erstattungen zurück bezahlt werden müssen, und wirkt präventiv, da die Höhe der Sanktion zu äußerster Sorgfalt zwingen soll. Die Höhe der Sanktion ist deswegen gerechtfertigt, weil der Schutz der finanziellen…