…diesbezügliches, dem Bf. anzulastendes Finanzvergehen bzw. ein entsprechender Verdacht hiefür nicht erkennbar ist. Auch dafür, dass die (durchgehend für den gesamten Prüfzeitraum) festgestellten Inventurfehlbestände bzw. die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsmängel (vgl. Tz 2) auf entsprechende "Schwarzverkäufe" zurückgehen, bietet die Erhebungssituation laut Arbeitsbogen ABNr. 1516 entsprechende, für…
…waren überdies die in der "Privatbuchhaltung - Kassabuch 2006" fälschlich als Betriebsausgaben verbuchten "EE" (= Eigenerläge) im Gesamtbetrag von € 6.400,00 Gewinn erhöhend auszuscheiden: Ergebnis Änderungsschneiderei = € 14.717,19; Umsätze Schneiderei = € 22.830,05. Den Besteuerungsgrundlagen des Jahres 2005 waren…
…worden seien. In den Büchern und Aufzeichnungen seien alle Lieferungen ordnungsgemäß und vollständig erfasst. Mit Schreiben vom 5. September 2002 schränkte der Bw. sein Begehren ein. Er akzeptierte die Hinzurechnung der Biererlöse aus den LV-Lieferungen und die Hälfte des bisher angesetzten Sicherheitszuschlages. Die Einschränkung…
…ist. Gemäß § 163 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, die Vermutung ordnungsgemäßer Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlaß gegeben ist, die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Nach § 4…
…Gemäß § 163 Abs. 1 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Gründe…
…Fälligkeit den Wechsel einlöse. Zum Vorwurf der falschen Inventurwerte gibt die Bw. an, sie habe die in Rede stehenden Gemälde für einen auf der Auktion anwesenden Freund ersteigert. Die beiden angeblich nicht erworbenen Bilder hingegen seien nachweislich erworben worden, auch wenn die Aufzeichnungen des Auktionshauses…
…Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, haben gemäß § 163 Abs. 1 leg.cit. die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu…
…Darüber hinaus ist unklar, warum die Betriebsprüfung sich nicht näher mit der Grundaufzeichnungsqualität der "logfiles" beschäftigt hat, sondern diese vielmehr als Tatsache ihren Beurteilungen zu Grunde legte. d. Global- oder Teilschätzung Das Gesetz will die Schätzung durch den Gebrauch des Wortes "soweit" in § 184 Abs…
…habe die Bw die Höhe des Sicherheitszuschlages, welcher als Umsatz- und Gewinnzuschlag verhängt worden sei, einem Fremdvergleich unterzogen. 4) Der dargestellte innere Betriebsvergleich, in dem die Bw im Wesentlichen nur darauf hinweist, dass sich der Umsatz im Jahr 2000 gegenüber den Vorjahren erhöht hat und…
…EDV erstellten Aufzeichnungen, die der Betriebsprüfung vorgelegt wurden, sein sollen, "zumal nur diese die für Grundaufzeichnungen wesentlichen Merkmale - nämlich insbesondere die Eignung, als Grundlage für die Verbuchung von Geschäftsfällen zu dienen - aufweisen", ist für den Senat nicht nachvollziehbar. Die Eingaben des Servierpersonals in das Boniersystem…
…dass ohne tägliches Festhalten der Bargeschäfte, deren spätere, vollständige Erfassung in den Aufzeichnungen nicht gewährleistet ist. Im Erkenntnis 98/14/0127 hat der VwGH zum Fall eines buchführungspflichtigen Betriebes bestätigt, dass selbst nach der geänderten Rechtslage des § 131 Abs. 1 Z.2 BAO auf die…
…die Unvollständigkeit der Aufzeichnungen evident. Dass nicht alle Geschäftsvorfälle aufgezeichnet wurden, ergibt sich bereits aus den Aussagen des Bw. (vgl. Pkt. 1.1.1. und 2.2.1.1.) und dem Hinweis in der Stellungnahme vom 29. September 2009, wonach die Betriebsausgaben nicht aufgezeichnet und…
…stellen." Gemäß § 163 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. § 184 BAO…
…Bilanz" abgegeben. Die Buchhaltung des Bw weist daher formelle Mängel auf. Da das FA die sachliche Richtigkeit der der abgegebenen Steuererklärung zu Grunde liegenden Einnahmen und Ausgaben nicht in Zweifel zog und der Bw den Abfluss der strittigen Beträge, welche abzugsfähige Betriebsausgaben sind, im Jahr…
…Bewegungen zwischen den Bankkonten und Kassen des Betriebes und ähnliche Vorgänge des Geldbereiches. Das "Festhalten" der Barbewegungen iS § 131 BAO kann im Wege der Eintragung in die Bücher und Aufzeichnungen erfolgen, es kann auchaußerhalb solcher Aufschreibungen als Grundlage für später (zusammengefasste) Eintragungen in geeigneter Weise…
…ergebenden Gewinne sei laut Bp eine Überschätzung nicht erkennbar und das Schätzungsergebnis werde den tatsächlichen Ergebnissen des Betriebes gerecht (vgl. VwGH 6.3.1984 83/14/173, 196, 197). Seitens der Bp seien Vorsteuern in Höhe von S 2.400,00 (1994) und S 2…
…Franz Burkert & Co mit der Vertretung in den gegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren betraut hätten. Gleichzeitig sei um die Verlängerung der Frist zur Beantwortung eines beide Gesellschaften betreffenden Fragenvorhalts vom 27. Mai 1997 und um die Stornierung des Termins für die Schlussbesprechung ersucht worden. Mit Schreiben vom 12…
…von ihm getätigten Aufzeichnungen mehr zu tun als gesetzlich vorgeschrieben sei. Im Rahmen der Betriebsprüfung seien anfänglich viele Feststellungen getroffen worden, die sich bei näherer Überprüfung als falsch herausgestellt hätten. Die Kilometerstände in einigen Rechnungen hätten mit den Kilometerständen in den Kilometeraufzeichnungen des BW nicht…
…Führen von Aufzeichnungen verlangt sei. Dass die Betriebsprüferin die Aufforderung, die vorliegenden Detailunterlagen zur Feststellung, dass die gebuchten Beträge der Wahrheit entsprechen, vor immerhin drei Zeugen definitiv abgelehnt habe, passe in dieses Bild. Die Bw. stellte für den Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens den Antrag…
…Die Unrichtigkeit der Behauptungen des Geschäftsführers zeigt sich insbesondere auch in den Angaben zu der Zutatenanteilzerlegung, die insoferne unrichtig sein müssen, als bei Annahme der Richtigkeit dieser Behauptungen es zu gravierenden Wareneinsatzverkürzungen gekommen wäre, die sogar über das Ausmaß der von der Betriebsprüfung errechneten hinausgingen.…