…die konkrete Tätigkeit des einzelnen entsprechend der Verständigungsvereinbarung auszublenden. Anderes gilt beispielsweise im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich. Artikel 14 DBA Deutschland - Frankreich knüpft allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn an und will alle von der öffentlichen Hand für Dienstleistungen in der Verwaltung…
…die konkrete Tätigkeit des einzelnen entsprechend der Verständigungsvereinbarung auszublenden. Anderes gilt beispielsweise im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich. Artikel 14 DBA Deutschland - Frankreich knüpft allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn an und will alle von der öffentlichen Hand für Dienstleistungen in der Verwaltung…
…die konkrete Tätigkeit des einzelnen entsprechend der Verständigungsvereinbarung auszublenden. Anderes gilt beispielsweise im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich. Artikel 14 DBA Deutschland - Frankreich knüpft allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn an und will alle von der öffentlichen Hand für Dienstleistungen in der Verwaltung…
…die konkrete Tätigkeit des einzelnen entsprechend der Verständigungsvereinbarung auszublenden. Anderes gilt beispielsweise im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich. Artikel 14 DBA Deutschland - Frankreich knüpft allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn an und will alle von der öffentlichen Hand für Dienstleistungen in der Verwaltung…
…einer solchen Abkommenswidrigkeit begegnet werden kann, ist jedoch nicht die Anrufung des unabhängigen Finanzsenates, sondern die Einleitung eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 19 DBA Deutschland. Ein solches ist über Antrag an die oberste Finanzbehörde des Wohnsitzstaates, somit an das Bundesministerium für Finanzen in Wien, zu initiieren. …
…In das jüngere Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (DBA 2000) wurde sogar eine entsprechende Aufzählung aufgenommen. Eine Einordnung der Tätigkeit des Berufungswerbers in die Berufssparte der "freien Berufe" ist sohin auch auf zwischenstaatlicher Ebene nicht in Zweifel zu ziehen. Dies hat aber wiederum zur Folge…
…das Besteuerungsrecht einem ausländischen Staat zuweist (hier: Artikel 19 DBA hinsichtlich der Ruhegehälter aus öffentlichem Dienst). Nach Artikel 4 DBA gilt der Bw. in der Republik Österreich als "ansässige Person". Die aus dem Vertragsstaat Bundesrepublik Deutschland stammenden Zinsen aus einem Sparguthaben bei einem deutschen Kreditinstitut…
…Österreich gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Österreich - Deutschland 1954, BGBl. Nr. 221/1955 in der Fassung des Abkommens vom 8. Juli 1992, BGBl. Nr. 361/1994, das Besteuerungsrecht für die gewerblichen Einkünfte dieser in Österreich befindlichen Betriebsstätte zustehe. Entsprechend der Regelung im Artikel 4…
…Recht erfolgt ist. Bezüglich der von der Bw. dargestellten Doppelbesteuerung und der beantragten Durchführung eines Verständigungsverfahrens wird auf die abkommensrechtliche Bestimmungen des Art. 19 DBA Deutschland, alt (im gegebenen Zusammenhang im Wesentlichen ident mit Art. 25 DBA Deutschland, neu) verwiesen. Diese lauten: "(1) Weist eine…
…und erfüllt die fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt. Das DBA regelt die Zuteilung des Besteuerungsrechtes für Ruhebezüge (teilweise abweichend von Art. 19 OECD-Musterabkommen) in den Artikeln 18 und 19: "Artikel 18 Ruhegehälter Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 1 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…
…ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Artikel 19 DBA-Schweiz und Artikel 19 DBA-Liechtenstein). Die…