Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 8. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 11. Dezember 2009 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Stadtamtes L sowie, nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung, über den gemäß § 276 Abs. 2, 2. Satz, BAO gestellten Vorlageantrag der Stadtgemeinde K gegen den Bescheid des Finanzamtes Leoben betreffend die Zuteilung der Kommunalsteuer für 1999 vom 20.6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Dr. G R als Masseverwalter der Firma E Gesellschaft m.b.H., X-Straße, 1) vom 29. September 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 17. Juni 2010 betreffend Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer 2006…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
I. DBA-BRD (E) ex 2000 vom 24. August 2000, BGBl III 2002/182 (anzuwenden ab Veranlagung 2003): Art. 15 Abs. 1 DBA-BRD ex 2000 entspricht wortgleich dem Art. 15 Abs. 1 OECD-MA und weist somit das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die am 7. Dezember 2010 vom damaligen steuerlichen Vertreter der Firma H, zuletzt W (vormals L), eingebrachte Berufung gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 16. November 2010 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 15. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 12. Juni 2007 betreffend Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gem. § 82 EStG 1988, Festsetzung des Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B, vertreten durch die Pölzleitner Wirtschaftstreuhand KEG, 4870 Vöcklamarkt, Dr. Scheiberstraße 20, vom 10. November 2008 gegen die Haftungsbescheide gemäß § 99 EStG 1988 des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. Oktober 2008 für die Jahre 2004 und…
In den Fällen, in denen anhand der beiden Kriterien keine klare Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit getroffen werden kann, ist auf das Gesamtbild der Tätigkeit abzustellen. Dabei kommt dem Unternehmerwagnis, das die tätige Person trägt (in Form der ausgabenseitigen Aufwendungen und der Art der…
von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
…nicht zutreffend ist. Einerseits hat er mit den Helfern bereits im Vorfeld bestimmte Bereiche festgelegt und andererseits durch von ihm organisierte Beistellung der erforderlichen Anzahl von Helfern und Weitergabe der Arbeitsvorgaben an der Arbeitseinteilung entscheidend mitgewirkt. Die Helfer übernahmen ihrerseits - im Gegensatz zum Bw. - nur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.GmbH, vertreten durch Pölzleitner Wirtschaftstreuhand KG, 4870 Vöcklamarkt, Dr. Scheiberstraße 20, vom 13. Oktober 2008 gegen die Haftungsbescheide gemäß § 99 EStG 1988 des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. September 2008 für den Zeitraum 2006, 2007…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma X in XY, vertreten durch Plachetka & Partner Stb. GmbH, 2340 Mödling, Enzersdorferstr. 7, vom 11. Juli 2007, gerichtet gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide 2006 des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 7. Juli 2007 entschieden: Die…
Dem Vorbringen der Bw., dass sich die "Spachtler" hätten vertreten lassen können, kommt keine praktische Bedeutung zu, da dieser Fall nachweislich nicht eingetreten ist. Anzumerken ist aber, dass K.W. im Zuge seiner Befragung angegeben hat, dass er sich in seiner Arbeit nicht durch eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Adresse, vertreten durch Dr. Heinrich Balas, 1040 Wien, Operngasse 18/121A-16, vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 18. März 2008 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 6. November 2006, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 5. Oktober 2006, betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) (Haftungs…
Insbesondere konnte nicht mehr angegeben werden, wie lange die einzelnen Gesellschafter auf welchen Baustellen gearbeitet haben. Dadurch, dass auf den Rechnungen die Zeiträume, über die sich die Leistungen erstreckten, fehlten, liegen darüber hinaus aber auch keine ordnungsgemäßen Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 11 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 10. August 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 10. Juli 2006 betreffend Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) samt Säumniszuschlägen (SZ) für das…
ad 2.) Der Vorsteuerabzug setzt weiters voraus, dass die Rechnung die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält. Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es…