UFSL FSRV/0059-L/09Antrag an den Berufungssenatsvorsitzenden zur Fristsetzung hinsichtlich eines unerfüllbaren Behördenhandelns
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.09.2011 Bescheid
Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß
§ 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…