…-kaufpreises dieser die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Dagegen richtet sich die Berufung mit der Begründung, dass entgegen der Ansicht des Finanzamtes die Abzinsung im Sinne des Berufungsbegehrens durchzuführen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer ein…
…1 BewG (Satzteil: "besondere Umstände begründen einen geringeren Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage hat das Finanzamt daher zu Recht den im Vertrag als nominalen Kaufpreis bestimmten Betrag betreffend den Erwerb durch die Berufungswerberin als maßgebende Gegenleistung der Bemessung der…
…1 BewG (Satzteil: "besondere Umstände begründen einen geringeren Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage hat das Finanzamt daher zu Recht den im Vertrag als nominalen Kaufpreis bestimmten Betrag betreffend den Erwerb durch die Berufungswerberin als maßgebende Gegenleistung der Bemessung der…
…1 BewG (Satzteil: "besondere Umstände begründen einen geringeren Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage hat das Finanzamt daher zu Recht den im Vertrag als nominalen Kaufpreis bestimmten Betrag betreffend den Erwerb durch die Berufungswerberin als maßgebende Gegenleistung der Bemessung der…
…1 BewG (Satzteil: "besondere Umstände begründen einen geringeren Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage hat das Finanzamt daher zu Recht den im Vertrag als nominalen Kaufpreis bestimmten Betrag betreffend den Erwerb durch die Berufungswerberin als maßgebende Gegenleistung der Bemessung der…
…1 BewG (Satzteil: "besondere Umstände begründen einen geringeren Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage hat das Finanzamt daher zu Recht den im Vertrag als nominalen Kaufpreis bestimmten Betrag betreffend den Erwerb durch die Berufungswerberin als maßgebende Gegenleistung der Bemessung der…
…1 BewG (Satzteil: "besondere Umstände begründen einen geringeren Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage hat das Finanzamt daher zu Recht den im Vertrag als nominalen Kaufpreis bestimmten Betrag betreffend den Erwerb durch den Berufungswerber als maßgebende Gegenleistung der Bemessung der…
…sinngemäß, dass eine Festsetzung nicht zulässig ist, wenn sich die selbstberechnete Abgabe als richtig erweist. Eine Abzinsung im Sinne des § 14 Abs. 3 BewG ist beim vorliegenden Sachverhalt nicht zulässig. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Das Finanzamt habe den Sachverhalt unrichtig festgestellt…
…sinngemäß, dass eine Festsetzung nicht zulässig ist, wenn sich die selbstberechnete Abgabe als richtig erweist. Eine Abzinsung im Sinne des § 14 Abs. 3 BewG ist beim vorliegenden Sachverhalt nicht zulässig. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Das Finanzamt habe den Sachverhalt unrichtig festgestellt…
…000 Euro vereinbart. Eine Verzinsung oder Wertsicherung wurde nicht ausbedungen. Auch in diesem Fall nahm die Bw. eine Abzinsung und zwar der letzten Tranche vor. Die Bw. zinste die Verbindlichkeiten aus diesen Erwerbsgeschäften in der Bilanz kaufmännisch ab und nahm jährlich eine Aufzinsung vor. Den…
…dass es sich bei der übernommenen Verbindlichkeit um ein geringverzinsliches Wohnbauförderungsdarlehen handle. Der Grunderwerbsteuerbescheid enthalte zwar den Vermerk "abgezinst", es sei jedoch keine Abzinsung vorgenommen worden. Dazu verwies die Bw. auf dem Finanzamt bereits übermittelte Angaben zur Berechnung des abgezinsten Betrages. Über die Berufung wurde…
…daher sei die Beurteilung (Anm.: betr. die Abzinsung) nach dem Bescheid vom 24.6.2008 vorzunehmen. Außerdem bestehe eine Ungerechtigkeit bei der Umsetzung des VwGH-Erkenntnisses vom 28.6.2007: Es bestehe ein Unterschied, ob eine Wohnung voll ausbezahlt werde und der Erwerber darüber frei…
…dass die Bw. ein Wohnbauförderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren und mit einer Verzinsung von 1% übernommen habe und meinte dazu, dass offensichtlich auf die Abzinsung vergessen worden sei. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. im Wesentlichen mit der Begründung, dass eine privative…
…entsprechend der Bestimmungen des § 14 BewG mit einem geringeren Wert als dem Nennwert nämlich in Höhe von € 11.265,58 anzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. September 2008 versagte das Finanzamt die Abzinsung des Darlehens, im Wesentlich mit der Begründung, dass für die Übergabe ein…
…Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert rechtfertigen. Die niedrige Verzinsung und die langfristige Restlaufzeit des übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens (Restlaufzeit fast 30 Jahre) rechtfertigen als "besondere Umstände" iSd § 14 Abs. 1 BewG einen mittels Abzinsung bewerteten niedrigeren Wert dieser Schuld (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II…
…Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert rechtfertigen. Die niedrige Verzinsung und die langfristige Restlaufzeit des übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens (Restlaufzeit fast 30 Jahre) rechtfertigen als "besondere Umstände" iSd § 14 Abs. 1 BewG einen mittels Abzinsung bewerteten niedrigeren Wert dieser Schuld (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II…
…gemäß § 14(3) BewG nicht abzuzinsen, es ist der aushaftende Betrag zur Bemessung heranzuziehen. Die vorgelegte Zustimmung betrifft nur die Eigentumsübertragung." In der gegen den Bescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wird die Abzinsung des Darlehens des Landes Niederösterreich begehrt. Die Berufung bringt diesbezüglich vor: "...... Laut Punkt…
…wäre von der Berufungswerberin niemals um 134.000,00 € erworben worden. Abschließend wurden VwGH-Erkenntnisse und UFS-Entscheidungen angeführt, die den Standpunkt der Berufungswerberin, dass eine Abzinsung der Verbindlichkeiten zu erfolgen habe, bekräftigen sollen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 5 Abs. 1 Z…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 16. März 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erwarb mit…
…aus. Lt. der vom Bw. vorgelegten, offensichtlich das Wohnbauförderungsdarlehen betreffenden Berechnung der "Abzinsung von Forderungen/Schulden" (www.bmf.gv.at - Berechnungsprogramm § 14 BewG) beträgt der abgezinste Betrag dieses Darlehens € 15.344,18. Der Berechnung wurde Folgendes zugrunde gelegt: Bewertungsstichtag: 6.3.2008; Fälligkeit der…