…Arnold / Arnold, Kommentar zum GrEStG, § 5 Rz 148 ff). 10. Im Übrigen verweist der Berufungswerber auf seine bisherigen Ausführungen im Verfahren. 11. Zusammengefasst standen im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses weder der Umfang der Sanierungsarbeiten für die allgemeinen Teile des Hauses noch der diesbezügliche Kostenaufwand fest. Der…
…Arnold / Arnold, Kommentar zum GrEStG, § 5 Rz 148 ff). 10. Im Übrigen verweist der Berufungswerber auf seine bisherigen Ausführungen im Verfahren. 11. Zusammengefasst standen im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses weder der Umfang der Sanierungsarbeiten für die allgemeinen Teile des Hauses noch der diesbezügliche Kostenaufwand fest. Der…
…daher nur zu dem Ergebnis kommen, dass hier die Begünstigung des § 17 GrEStG nicht zur Anwendung kommen kann. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei Abgaben, die keine Verbrauchsteuern, feste Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des GebG oder Gebühren gemäß § 17a VfGG bzw…
…Vereinbarung in ein und demselben Vertrag noch keine Gegenleistung konstruiert werden könne. Der zuletzt zum 1. Jänner 2005 festgestellte Einheitswert der Liegenschaft EZ2 beträgt gesamt (erhöht) € 251.900. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl 1987/309…
…01w). Die entsprechende Vereinbarung der Wohnungseigentümer zur Änderung der Miteigentumsanteile iS der neuen Nutzwertfestsetzung stellt einen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG dar (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 195c zu § 1 GrEStG). Im Falle einer neuen Festsetzung der Nutzwerte - die erforderlich war, weil…
…zweiter Instanz. Ergänzend zu ihrem bisherigen Vorbringen wendete die Bw. noch ein, der vom Finanzamt angezogene Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) würde den Erwerb des Eigentums zum Gegenstand haben. Da aber das Eigentum an Nachlassvermögen erst mit der gerichtlichen Einantwortung…
…1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegt der Grunderwerbsteuer ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit es sich auf ein inländisches Grundstück bezieht. Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von diesen der Fläche nach geteilt, so wird…
…1987 ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff und nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 4 ff zu § 5, und die dort zitierte Judikatur). Zur wortidenten Vorgängerbestimmung des § 11 Abs. 1 Z 1 GrEStG…
…3 GrEStG 1987 festgesetzt mit 3,5 % von der Bemessungsgrundlage in Höhe von 88.984,10 € mit 3.114,44 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber und seine nunmehrige Ehegattin schlossen am 23.3./11.4.2000 mit den Ehegatten Alfred und Anna Maria E einen…
…Mit Eingabe vom 21.11.2011 hat die Berufungswerberin den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, der Grunderwerbsteuer…
…Vertragstextes nicht um einen aufschiebend bedingten Erwerb handelt, welcher die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabsvertrages hinderte. Nach § 3 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist der Erwerb eines Grundstückes von der Besteuerung ausgenommen, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende…
…noch der in der Option an sich vereinbarte Kaufpreis in Höhe von € 1,552.521,26 bezahlt wurde. Da die ursprünglich Herrn W eingeräumte und an [die Berufungsführerin] abgetretene Option nicht gezogen wurde, wurde auch kein gemäß § 1 Abs 1 Z 4 GrEStG steuerpflichtiger…
…1 Zif. 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes begründen. Unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 2 GrEStG Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes…
…343 zu § 1 GrEStG 1987 und die dort zitierte ständige VwGH- Rechtsprechung). Im Ergebnis zu Recht ist demzufolge das Finanzamt davon ausgegangen, dass der Kaufvertrag, mit dem die Bw. das grundbücherliche Eigentum an den Liegenschaftsanteilen von L.E. erwarb, als selbständiger Erwerbsvorgang nach § 1 Abs…
…also nach dem 31. Juli 2008, entstanden ist und der Wert des Grundstückes von € 73.472,25 den Wert der Gegenleistung übersteigt, war auf Grund des § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 die Grunderwerbsteuer ausgehend vom Wert des Grundstückes festzusetzen. Es war daher…
…1993, 93/16/0056, 21. 12. 2000, 2000/16/0613). Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 2 Z. 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Daraus ergibt sich, dass zur…
…weder ein Vorkaufsrecht noch einen sonstigen Rechtsanspruch gehabt habe. Der sogenannte Dritte habe lediglich auf seinem Mietrecht beharren oder auf sein Mietrecht- wie im vorliegenden Falle- gegen Entgelt verzichten können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 erster Satz GrEStG 1987…
…1 Z. 1 GrEStG die Verpflichtung zur Entrichtung einer Grunderwerbsteuer auslöste (vgl. VwGH 17.6.1971, 400/70). Wenn in der Berufung ausgeführt wird, dass es zivilrechtlich nicht denkbar ist, dass mehrere Erben Übereignungsansprüche auf Bruchteilen von mit Wohnungseigentum untrennbar verbundenen Mindestanteilen, welche nach § 12…
…A.T. als Käufer am 2 September 2008 einen Kaufvertrag über einen Grundstücksanteil abgeschlossen. Dieser Rechtsvorgang unterliegt nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 der Grunderwerbsteuer. Die Steuerschuld dafür ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstanden. Jeder Erwerbsvorgang löst grundsätzlich selbstständig die Grunderwerbsteuerpflicht aus. Bei…
…mit der Genehmigung. Entsteht die Steuerschuld nach § 8 Abs. 2 GrEStG erst mit der Erteilung der Genehmigung, so sind dennoch für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer die Verhältnisse (Steuersatz, Besteuerungsgrundlagen) am Tag des Vertragsabschlusses maßgeblich (nochmals Fellner, Rz 35 zu § 8 GrEStG 1987). Es ist mit…