…oder Rechtsverordnung nicht erlassen, weshalb die in Artikel 19 Absatz 1 AEVO vorgesehenen Ausnahmen von der Vorlage der Abfertigungsnachweise - selbst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nicht zur Anwendung kommen können. Als Beförderungspapier hat die Bf dem Zollamt mit dem Schreiben vom 19. Februar 1996 eine…
…Durchführungsakt mittels Gesetz und/oder Rechtsverordnung nicht erlassen, weshalb die in Artikel 19 Absatz 1 AEVO vorgesehenen Ausnahmen von der Vorlage der Abfertigungsnachweise - selbst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nicht zur Anwendung kommen können. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass für die betreffende Ausfuhr nach Ansicht…
…Nr.: 31987R3665, eine Sicherheit in Höhe des Betrags dieses Vorschusses zuzüglich 15 % geleistet wurde. Am 1. März 1996 wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Abfertigungsnachweis, Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 27. Juli…
…Nr.: 31987R3665, eine Sicherheit in Höhe des Betrags dieses Vorschusses zuzüglich 15 % geleistet wurde. Am 23. Jänner 1996 wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Abfertigungsnachweis, Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 27. Juli…
…Nr.: 31987R3665, eine Sicherheit in Höhe des Betrags dieses Vorschusses zuzüglich 15 % geleistet wurde. Am 14. März 1996 wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Abfertigungsnachweis, Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 29. Juli…
…Nr.: 31987R3665, eine Sicherheit in Höhe des Betrags dieses Vorschusses zuzüglich 15 % geleistet wurde. Am 20. März 1996 wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Abfertigungsnachweis, Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 24. Juli…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 25. Juli 2003, GZ. xxxxx, betreffend Ausfuhrerstattung 2003, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der ÖBB…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 19. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch AB, vom 7. Februar 2008, Zl. 5678 , betreffend Eingangsabgaben 2008 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch HRA, vom 6. November 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch Mag. Hämmerle, vom 8. Oktober 2012, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben 2012 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde A., vertreten durch B.,vom 23. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 31. Mai 2006, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die D., begehrte im Rahmen der am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, D-20354 Hamburg, Große Bleichen 21, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. August 2005, Zl. 610/0000/2/2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 30. September 2003, GZ. xxxxx, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, D-20354 Hamburg, Große Bleichen 21, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 3. August 2005, Zl. 610/0000/2/2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Z., Adr.Z., vom 20. Oktober 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 29. September 2011, Zl. 520000/004323/01/2011, betreffend Zollschuld entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und ADir. Karl Heinz Klumpner über die Beschwerde des A.B., Anschrift, vertreten durch Schrömbges + Partner Partnergesellschaft, Rechtsanwälte Steuerberater, Ballindamm 13, 20095 Hamburg, Deutschland, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, D-20354 Hamburg, Große Bleichen 21, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. August 2005, Zl. 610/0000/2/2003…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 3. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 3. März 2010 und die Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2010 werden gemäß…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. April 2002, GZ. 610/3626/2/2000, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH & CoKG, 8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, vom 16. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007…