…328,00 Mindestgrundgehalt lt. KV: S 71.349,22 Normalarbeitszeit lt. KV: 167,00 Stunden Überstundenteiler lt. KV: 143,00 Stunden Lösung: Ist - Gehalt abzüglich KV Gehalt S 31.978,78 In diesem betragsmäßigen Ausmaß seien Überstunden abgedeckt Mindestgrundgehalt lt. KV S 71.349,22…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 3. September 2001 der Bw., gegen den Bescheid vom 2. August 2001 des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2000…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Markus Orgler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer nach § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Von einer Kohärenz eines Steuersystems wird gesprochen, wenn steuerliche Vorschriften so aufeinander abgestimmt sind, dass ein steuerlicher Vorteil durch einen steuerlichen Nachteil ausgeglichen wird. Mit dem Urteil vom 28.1.1992, Rs C-204/90, Bachmann, hat der EuGH eine derartige Kohärenz als Rechtfertigungsgrund zugelassen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finantamtsvertreter, betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin,vom 12. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Juni 2004 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dem Berufungsbegehr entsprechend abgeändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E D, Adresse, vom 26. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 5. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Einkommensteuerbescheid 2006 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EF GmbH, Firmenadresse, vertreten durch AB, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, Kanzleiadresse, vom 14. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. Oktober 2011 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Mag. Barbara Baumgartner und Walter Bilek über die Berufung des Bw., vom 24. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 26…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 1. Februar 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Jänner 2006 betreffend Lohnsteuer für den Zeitraum 1999 bis 2001 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Adr., vom 29. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel vom 9. Mai 2008 und 17. September 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und 2006 sowie betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 und 2006 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der der Berufung der BW, Beigetretenen BB, vertreten durch VT, vom 1. September 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 6. Juli 1998 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., B. in T.., vertreten durch Dr. Markus Orgler, Dr. Josef Pfurtscheller gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein, vertreten durch AD Walter Preindll, betreffend den Prüfungszeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 vom 6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung der NameBW, vertreten durch NameVertreter, vom 2. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 1. März 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Für den 23. Bezirk in Wien vom 23. Jänner 2001 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 20. Februar 2008 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes A vom 7. Februar 2008 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag samt Säumniszuschlägen für die Jahr 2004, 2005 und…
- Wenn der Bw. anführt, dass er die erbrachten Leistungen der Firmen auf Plausibilität überprüft hat fragt sich wie dies möglich sein soll, wenn auf den Rechnungen eine Vielzahl von Projekten angeführt wird, für die die Subfirmen gegenüber dem Bw. tätig geworden sein sollen wobei die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, Gastwirt, Ort, Straße, vertreten durch Mag. Norbert Huber, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Adolf Pichler Platz 4/II, vom 27. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 5. Dezember 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend die Einkommenssteuer 2001 und 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid betreffend die Einkommenssteuer 2001 wird abgeändert. Der angefochtene Bescheid betreffend die Einkommenssteuer 2002 wird abgeändert Die Bemessungsgrundlagen und die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Gerd Dörflinger und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bf, vom 8. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom…