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6 Treffer1558 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Ausnahmen (§ 227 Abs. 4 BAO) Rz 1369: Die Ausnahmen von der zwingend angeordneten Mahnung sind im § 227 Abs. 4 BAO erschöpfend aufgezählt. In diesen Fällen darf im Hinblick auf die bereits eingetretene Vollstreckbarkeit ohne vorherige Mahnung mit Vollstreckungsmaßnahmen begonnen werden, wenn die Einbringung nicht gemäß …

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Hemmung in Fällen der Mahnung (§ 230 Abs. 1 BAO) Rz 1433: In den Fällen einer zwingenden Mahnung dauert die Hemmung vom Eintritt der Vollstreckbarkeit bis zum Ablauf der Mahnfrist. In den Fällen einer freiwilligen Mahnung tritt die Hemmung mit Zustellung der Mahnung ein und endet…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Antrag nach § 241 Abs. 1 BAO berechtigen, sind insbesondere: Zwingend vorgesehene Mahnung (§ 227 BAO) ist unterblieben. Andere im § 230 BAO genannte Gründe für eine Hemmung der Einbringung wurden nicht beachtet. Mangels wirksamer Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides ist kein gültiges Leistungsgebot ergangen. Einwendungen gemäß § 12…

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster Linie auf die den Gegenstand der Mahnung bildenden…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…werden damit durch die Finanzverwaltung keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Rechte oder Pflichten begründet. Vorrangig beachten Sie bitte die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Zwingend notwendig sind nur die vom Vereinsgesetz vorgeschriebenen Angaben. Die aus abgabenrechtlicher Sicht unabdingbaren zusätzlichen Aussagen zur Erlangung der Begünstigungen gemäß den §…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) Rz 828: Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise…