…Rz 52) und die Umstände im Einzelfall nicht gegen einen solchen Zusammenhang sprechen. Die spätere Eröffnung zusätzlicher Betriebsstätten im Zuge der Ausweitung des Betriebes ist hingegen nicht mehr unmittelbar durch die Neugründung veranlasst, sodass die entsprechenden Anzeigen nicht unter das NeuFöG fallen. Wird gleichzeitig mit…
…Üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben (zB Trinkgelder). Rz 4367: Nicht erfasst und zusätzlich zum Pauschale können zB geltend gemacht werden: Absetzbare Aus- und Fortbildungskosten, Aufwendungen für Musikinstrumente eines Musikers, Aufwendungen für nicht im Wohnungsverband gelegene Arbeitsräume (Ateliers), Nicht als durchlaufende Posten (Rz 4109a) zu behandelnde Fahrzeugkosten…
…produktionswirtschaftlichen Anteils ist aufgrund des zusätzlichen durchschnittlichen Aufwandes je m² Behinderungsfläche und Jahr zu veranschlagen (zB Südoststeiermark im Jahr 2007: 0,12 Euro je m²). Für die Ermittlung des zusätzlichen Aufwands ist eine ortsübliche Fruchtfolge mit folgenden zusätzlichen jährlichen Aufwendungen zu berücksichtigen: Maschinenaufwand, Arbeitsaufwand, Unkrautbekämpfung,…
…Node"). Für die Anwendung der Ausnahmebestimmung ist es zudem unschädlich, wenn die zusätzlichen Leistungen treuhändig von einem Dritten (zB einer Handelsplattform oder einem Staking as a service-Provider) für den Steuerpflichtigen erbracht werden und der Steuerpflichtige dafür eine Servicegebühr entrichtet. Ausschlaggebend ist, dass hinsichtlich der…
…Abs. 1 Z 24 EStG 1988 steuerfrei behandelte Auslandseinsatzzulage in Höhe von 245.858 S gewährt. Überdies erhielt er zusätzlich eine von den Vereinten Nationen gewährte Zulage von ca. 240.000 S. Im Kalenderjahr 1995 wurden vom Abgabepflichtigen zwei Familienheimfahrten während des UNO-Auslandseinsatzes vorgenommen…
…Barauslagen und Spesen werden von der GmbH ersetzt. Der den fixen Bezug gegebenenfalls übersteigende Betrag kann als zusätzliches Honorar (Erfolgsprämie) angesehen werden. Die Angaben betreffend die Geheimhaltungspflicht sowie zur Gestaltung der Arbeitszeit sind in diesem Zusammenhang ohne Auswirkung. Die weiteren nichtselbständigen und selbständigen Tätigkeiten stehen…