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6 Treffer1549 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Rz 52) und die Umstände im Einzelfall nicht gegen einen solchen Zusammenhang sprechen. Die spätere Eröffnung zusätzlicher Betriebsstätten im Zuge der Ausweitung des Betriebes ist hingegen nicht mehr unmittelbar durch die Neugründung veranlasst, sodass die entsprechenden Anzeigen nicht unter das NeuFöG fallen. Wird gleichzeitig mit…

EStR 2000 Rz 4361–437011.11 Künstler und Schriftsteller (Verordnung BGBl. II Nr. 417/2000)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben (zB Trinkgelder). Rz 4367: Nicht erfasst und zusätzlich zum Pauschale können zB geltend gemacht werden: Absetzbare Aus- und Fortbildungskosten, Aufwendungen für Musikinstrumente eines Musikers, Aufwendungen für nicht im Wohnungsverband gelegene Arbeitsräume (Ateliers), Nicht als durchlaufende Posten (Rz 4109a) zu behandelnde Fahrzeugkosten…

EStR 2000Anhang VI (zu Abschnitt 15.7)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…produktionswirtschaftlichen Anteils ist aufgrund des zusätzlichen durchschnittlichen Aufwandes je m² Behinderungsfläche und Jahr zu veranschlagen (zB Südoststeiermark im Jahr 2007: 0,12 Euro je m²). Für die Ermittlung des zusätzlichen Aufwands ist eine ortsübliche Fruchtfolge mit folgenden zusätzlichen jährlichen Aufwendungen zu berücksichtigen: Maschinenaufwand, Arbeitsaufwand, Unkrautbekämpfung,…

EStR 2000 Rz 617820.2.3a.2.1.3 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Node"). Für die Anwendung der Ausnahmebestimmung ist es zudem unschädlich, wenn die zusätzlichen Leistungen treuhändig von einem Dritten (zB einer Handelsplattform oder einem Staking as a service-Provider) für den Steuerpflichtigen erbracht werden und der Steuerpflichtige dafür eine Servicegebühr entrichtet. Ausschlaggebend ist, dass hinsichtlich der…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Abs. 1 Z 24 EStG 1988 steuerfrei behandelte Auslandseinsatzzulage in Höhe von 245.858 S gewährt. Überdies erhielt er zusätzlich eine von den Vereinten Nationen gewährte Zulage von ca. 240.000 S. Im Kalenderjahr 1995 wurden vom Abgabepflichtigen zwei Familienheimfahrten während des UNO-Auslandseinsatzes vorgenommen…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Barauslagen und Spesen werden von der GmbH ersetzt. Der den fixen Bezug gegebenenfalls übersteigende Betrag kann als zusätzliches Honorar (Erfolgsprämie) angesehen werden. Die Angaben betreffend die Geheimhaltungspflicht sowie zur Gestaltung der Arbeitszeit sind in diesem Zusammenhang ohne Auswirkung. Die weiteren nichtselbständigen und selbständigen Tätigkeiten stehen…