…maximal ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zu (vgl. Rz 272 - 272d). Rz 706c: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in der Folge in einem Kalendermonat nicht mehr überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…2008/15/0212; siehe Rz 254). Der Umstand, dass offene oder "abreifende" Siebentel keine vortragsfähigen Verluste sind, führt zu keinem anderen Ergebnis (VwGH 31.5.2017, Ro 2015/13/0024). Auf offene Fünftel aufgrund einer Verteilung von sog. "Altbeständen" betreffend pauschale Forderungswertberichtigungen (§ 124b Z 372…
…die Arbeitsgesellschafterin ist, spricht dafür, die Geldhingabe als Einlage und nicht als verdeckte Ausschüttung zu betrachten. Die Arbeitsgesellschafterin entfaltet nämlich keine gewerbliche Tätigkeit, der die Geldhingabe als Rechtsgeschäft (Darlehen) mit der KG wie unter Fremden zugerechnet werden könnte. Freiwillige Einlagen von Gesellschaftern sind nicht ungewöhnlich…
…Leistung, wonach zu prüfen ist, ob zur Gänze Unentgeltlichkeit oder Entgeltlichkeit vorliegt (VwGH 11.9.1989, 88/15/0129). Leistungsaustausch - Einzelfälle 1.1.1.1. Fruchtgenuss Rz 3: Die unentgeltliche Übereignung eines Wirtschaftsgutes gegen Vorbehalt des Fruchtgenusses begründet mangels Vorliegens einer Gegenleistung keinen Leistungsaustausch. Die…
…inwieweit eine Wettbewerbssituation unvermeidbar ist, hat keine Prüfung eines abstrakten Wettbewerbes zu allenfalls vorhandenen abgabepflichtigen Betrieben zu erfolgen, sondern jene eines konkreten lokalen Wettbewerbes. Dabei ist gegebenenfalls eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist bspw. von Relevanz lokale Bedarfsdeckung durch bereits vorhandene…
…Nr. 56/1995 angeführten Kriterien die Befreiung vom KESt-Abzug gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zu versagen ist, zur Prüfung des Vorliegens von Missbrauch iSd § 22 BAO im Rahmen eines Rückerstattungsverfahrens. Sinn und Zweck der Einschränkung der Steuerfreistellung des § 94 Z 2 EStG 1988…
…der angestrebten Qualitätsklasse(n) und der erforderlichen Maßnahmen/Prozesse; Sicherung der gleichbleibenden Qualität durch die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen, einschließlich Fremdüberwachung; diesbezügliche Aufzeichnungen/Dokumentation) wird auf die Ausführungen zu § 3 Abs. 1a Z 6 verwiesen. Die Festlegung der Qualitätsklasse(n) hat anhand des Kriteriums "keine…
…ihm das Recht des Abzuges von Vorsteuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen für sein Unternehmen auch noch in einem Veranlagungs-(Voranmeldungs-)zeitraum zu, in dem er keine Umsätze mehr bewirkt. Zum Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft siehe Rz 193 bis Rz 204. Rz 1807: Die…
…während eines begrenzten Zeitraums Vereinfachungen in der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften zu testen. Dadurch sollten die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften nicht in Frage gestellt und den Wirtschaftbeteiligten, die auf rein freiwilliger Basis an diesen Tests teilnehmen können, keine neuen Verpflichtungen auferlegt werden. (55) Entsprechend dem…
…Die Verwendung der Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken stellt keine wie immer geartete Absatzförderung dar (Art. 97 ZBefrVO). Es wird nur die für den angestrebten Zweck unbedingt erforderliche Warenmenge eingeführt. Diese Menge wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des vom Antragsteller angestrebten Informationszwecks festgesetzt (Art…
…liegenden Zusammenschlusses gemäß Art. IV UmgrStG, führt diese "Verwässerung" nachfolgend zu keiner Kürzung der auf die übernehmende Körperschaft übergehenden Verluste. Hinsichtlich der eigenen Verluste der übernehmenden Körperschaft gelten die gleichen Prüfungskriterien. Bei der Einbringung von Kapitalanteilen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG…
…Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem Punkt auf den…
…Teil der Bemessungsgrundlage, zB um 6.000 auf jährlich 8.000, der wegfallende auf die Beteiligung an C aktivierte Teil führt zu keiner Firmenwertabschreibung. Eine Nacherfassung der vorgenommenen Firmenwertabschreibung an der B-GmbH bezogen auf den eingebrachten Teilbetrieb erfolgt nicht. Da die in § 9 Abs…
…steht (VwGH 26.6.1984, 83/14/0204). Aus einer für frühere Zeiträume durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergibt sich hinsichtlich der Zuordnung der Schulden zum Betrieb bzw. zum Privatbereich keine Bindung für nachfolgende Zeiträume, in denen die Zinsaufwendungen anfallen (VwGH 23.3.2000, 97/15/0164)…
…die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, sodass es bei zu vollem Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern zu keiner (auch nicht zu einer vorübergehenden) Umsatzsteuerbelastung kommt. Dies gilt auch, wenn die Steuer nachträglich, zB im Zuge einer finanzbehördlichen Prüfung, festgesetzt wird. In den Fällen des Übergangs…
…in welchen Lohnzahlungszeiträumen abweichende Verhältnisse vorgelegen sind. Gibt der Arbeitnehmer eine korrigierte Erklärung ab, dann hat der Arbeitgeber das bisher berücksichtigte Pendlerpauschale und den Pendlereuro zu berichtigen. Gibt der Arbeitnehmer keine Erklärung ab, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, von sich aus eine Korrektur vorzunehmen…
…die Frage der Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers (ausschließlich) nach dem Berufsbild (vgl. Rz 329) zu entscheiden: Ist die Tätigkeit eine solche, bei der (ihrem Berufsbild nach) der Mittelpunkt jedenfalls außerhalb des Arbeitszimmers liegt (vgl. Rz 329a), stellt das Arbeitszimmer keinen Mittelpunkt im Sinne des § 20 Abs…
…eine Nachversteuerung vorgesehen, als auf das zugewendete Wirtschaftsgut stille Reserven iSd § 12 EStG 1988 übertragen worden sind. Durch diese Bestimmung kommt es zu keiner Mehrfachberücksichtigung von Zuwendungen. Die einmalige Erfassung der Kosten für die zugewendeten Wirtschaftsgüter ist dadurch sichergestellt (als laufende Ausgabe, wenn das Wirtschaftsgut…
…Rechtes zu prüfen. Führen Beschränkungen hinsichtlich der Auswahl des präsentierten Vertragspartners (insbesondere betreffend Unternehmensgruppe, Sitz, Bonität, Pachtzweck usw.) dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Ausübung des Präsentationsrechtes gering ist, liegt keine unbestimmte Vertragsdauer aufgrund eines Präsentationsrechtes vor. Die Prüfung der Wahrscheinlichkeit hat im Einzelfall zu erfolgen…
…FAX-Nr.: +43 (0)1 51433/5970700 (bei Vorliegen des Antrages in schriftlicher Form) E-Mail: post.fachbereich-zoll@bmf.gv.at (falls die Unterlagen elektronisch vorliegen) Die Einbindung des Fachbereichs ZV soll bei den Kundenteams jedoch zu keiner Unterbrechung oder Verzögerung des Bewilligungsverfahrens führen.