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UmgrStR 2002 Rz 1171–11913.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…Vermögen mit den Verlusten objektiv verbunden ist (Rz 1173) am Einbringungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (Rz 1186) am Einbringungsstichtag umfänglich mit jenem des Verlustentstehungszeitraums vergleichbar ist (Rz 1189 ff) zu Buchwerten übergeht (Rz 1176) auf die übernehmende Körperschaft tatsächlich übergeht (Rz 1188). 3.8.1.1…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…dass noch offene Verlustvorträge des Erblassers auf den Erben übergehen. Daraus lässt sich ableiten, dass noch nicht aufgebrauchte Verlustvorträge des Erblassers allenfalls nur dann auf den Erben übergehen können, wenn dieser den verlustverursachenden Betrieb zu Buchwerten übernimmt. Rz 4536: Entsprechend der Rechtsprechung des VwGH sind…

UmgrStR 2002 Rz 1316–13304.1.7.4. Kapitalkontenzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…für den Zusammenschluss, in der Vertragsgestaltung kommt es aber zu einer Zweiteilung: Zunächst werden die Beteiligungsverhältnisse der Mitunternehmer abweichend von den Verkehrswerten des jeweils auf die Personengesellschaft übertragenen Vermögens vertraglich im Standardfall nach dem Verhältnis der steuerlich maßgebenden Buchwerte der übertragenen Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile…

EStR 2000 Rz 3932–39389.5.3.3 Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…1986, 84/13/0251 zum Verlustabzug). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes wegen kommt ein Übergang des Verlustrücktrages vom Rechtsnachfolger auf den Erblasser in Betracht, dessen verlustverursachender Betrieb zu Buchwerten übertragen wurde (vgl. VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 zum Verlustabzug). In…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…übertragenden Körperschaft. Hinsichtlich der gewinnermittlungsrechtlichen Positionen ist allerdings zu beachten, dass solche, die an eine Fortführung der Buchwerte anknüpfen, nicht auf die übernehmende Körperschaft übergehen können. Rz 136: Die verschmelzungsbedingt auf die übernehmende Gesellschaft übergegangenen Wirtschaftsgüter gelten daher bei dieser mit den sich nach § 20…

UmgrStR 2002 Rz 1619–16275.4. Nachfolgeunternehmer (§ 30 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Falle der Zwangsaufwertung die sich aus der Darstellung der Teilwerte ergebenden Buchwerte. 5.4.1.2.2. Import-Realteilung Rz 1622a: Eine Import-Realteilung liegt vor, wenn bei der Realteilung einer ausländischen Personengesellschaft Vermögen auf einen im Inland ansässigen Nachfolgeunternehmer gegen Verzicht auf Gesellschafterrechte übergeht…

UmgrStR 2002 Rz 362–3851.9. Verschmelzung und Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tag der Rechtsnachfolgerin zu. Die Verrechnung der - durch letztmalige Anrechnung (§ 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988) oder Zurechnung (§ 24a Abs. 4 Z 2 KStG 1988) durch die übertragende Körperschaft allenfalls reduzierten - übergehenden Mindestkörperschaftsteuer ist ab dem nachn kann bei…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bis 31.12.2015 waren das Norwegen und Liechtenstein) handelt. Fortsetzung des Beispiels: Die übernehmende X-AG bringt die von ihr verschmelzungsbedingt übernommene Beteiligung an der T-GmbH zum 31.12.11 nach ausländischem Umgründungssteuerrecht zu Buchwerten in eine im selben Staat ansässige Kapitalgesellschaft ein…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a.3. Besondere Voraussetzungen (§ 2 Zinsvortrags-ÜbergangsV)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

… 12a Abs. 6 Z 2 lit. b KStG 1988 nicht zu einem Verbrauch des EBITDA-Vortrages führen (siehe dazu allgemein KStR 2013 Rz 1309ef). Sofern ein übergehender EBITDA-Vortrag nicht vollständig mit dem eigenen Zinsvortrag verrechnet werden kann, kann dieser nach Maßgabe von § 12a Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…unter Hinweis auf VwGH 29.1.1998, 97/15/0197). 5.3.2a. Aufwertungsoption für Grund und Boden Rz 1601a: Alternativ zur Übertragung von Grundstücken zu Buchwerten kann für Realteilungen, die ab dem 30.12.2014 vertraglich unterfertigt werden, für Grund und Boden die Aufwertungsoption…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit § 13…

UmgrStR 2002 Rz 1667–16866.2.5. Steuerliche Bewertung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Z 3 UmgrStG handelt, geht der abgespaltene Betrieb samt dem ausländischen Grundstück zwingend zu Buchwerten auf die B-GmbH über. Rz 1670: Die Ausübung des Aufwertungswahlrechts führt zum Aufdecken der stillen Reserven des übertragenen Auslandsvermögens und damit zur Vorwegnahme einer späteren Gewinnverwirklichung. Dadurch wird im…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…für den Grund und Boden 50 plus dem fiktiven Buchwert für Grund und Boden (86% des Teilwertes = 172)]. Da von den Gesamtreserven von jedem der Gesellschafter 339 erwirtschaftet wurden und auch versteuert werden müssten, tatsächlich aber auf A 378 und auf B 300 übergehen…

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…§ 4, 10, 21 und 35 UmgrStG). Auch auf einen herrenlosen Nachlass (siehe Rz 115) können bestehende Verlustabzüge des Erblassers übergehen, wenn dieser den verlustverursachenden Betrieb zu Buchwerten übernommen hat. § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 Abs. 6 EStG 1988 bestimmt…

UmgrStR 2002 Rz 161–1651.3.2. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…A-GmbH als auch die B-GmbH bilanzierten nach dem Kalenderjahr. Die B-GmbH wurde mit 30.6.1993 auf die A-GmbH verschmolzen. Dem übergehenden Buchwert des Betriebes der B-GmbH von 4 Mio. Euro stand ein wegfallender Beteiligungsbuchwert von 12 Mio. Euro gegenüber…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…zu kürzen. In eben diesem Verkehrswertverhältnis vermindert sich auch die Zuschreibungshängigkeit hinsichtlich der Beteiligung an der T1-GmbH, sodass diese nur noch 4.500 beträgt (6.000-1.500). Korrespondierend dazu sind die einbringungsbedingt übergehenden Verlustvorträge der T1-GmbH um die von der M-GmbH…

UmgrStR 2002 Rz 1311–13154.1.7.3. Verkehrswertzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…75% für A und 25% für B im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Es wird zu Buchwerten übertragen und in der Eröffnungsbilanz für A ein starres Kapitalkonto von 75 und für B ein solches von 25 gebildet. Das variable Kapitalkonto bei A beträgt somit 925 und bei B…

UmgrStR 2002 Rz 1386–14164.2. Übertragungsvorgang (§ 24 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1 UmgrStG in Verbindung mit § 14 UmgrStG wird die Besteuerungsgrundlage des Übertragenden durch den Zusammenschluss nicht beeinflusst. Da eine Betriebsübertragung zu Buchwerten vorliegt, kann im Jahr der Übertragung insgesamt nicht mehr als die ganze Jahres-AfA abgesetzt werden (siehe EStR 2000 Rz 3132). Rz 1404…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Dies führt zu einer Realisierung der stillen Reserven im übertragenen Vermögen hinsichtlich der auf A übergehenden Quote ("Fremdquote") in Höhe von 30 (= 1/3 von 90). Hinsichtlich der weiterhin auf die Quoten von B und C entfallenden stillen Reserven ("Eigenquote") in Höhe von 60…

EStR 2000 Rz 3819–38299.2.4 Zeitliche Aspekte
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…im Jahr der ursprünglichen Anschaffung oder Herstellung im Wege eines rückwirkenden Ereignisses (siehe Rz 3820) löst hingegen keinen neuen (gesonderten) Fristenlauf aus. Rz 3828: Die Behaltefrist für den Investitionsfreibetrag läuft bei einer unter das UmgrStG fallenden Betriebsübertragung zu Buchwerten beim umgründungsbedingten Rechtsnachfolger grundsätzlich weiter (vgl…