…so wird die Zession gemäß § 1392 ABGB erst dadurch wirksam, dass die Abgabenbehörde dieses Anbot annimmt. Rz 160: Zur Entrichtung von Abgabenschulden kommt nur eine Abtretung zahlungshalber in Betracht. Hiedurch tritt eine Tilgung der Schuld insoweit ein, als der Übernehmer (somit das Finanzamt) vom Dritten…
…stille Zession wird eine Abtretung verstanden, bei der der Schuldner (vorerst) nicht verständigt werden soll. 27.10.2.3. Zession zahlungshalber Rz 1583: Eine Zession zahlungshalber liegt vor, wenn der Zessionar die Forderung nur bis zu jenem Betrag übernimmt, mit dem er tatsächlich vom Schuldner…
…in Höhe von 90 ab. Das Entgelt des B für die abgetretene Forderung beträgt 100, somit ist die Bemessungsgrundlage 100. Rz 1592: Bei einer zahlungshalber abgetretenen Forderung ist das Entgelt die Forderung des Zessionars gegenüber dem Zedenten, in jenem Ausmaß, als sie durch die Abtretung…
…Sind die Anteilsinhaber wiederum Gläubiger des Hauptgesellschafters der Körperschaft, wobei fälschlicherweise behauptet wird, dieser habe zahlungshalber die Schulden der beiden Anteilsinhaber gegenüber der Körperschaft übernommen und bei Aufrechnung entstünde sogar ein Forderungsüberhang, liegt ein Vorteilsausgleich nicht vor. Abgesehen von einer klaren Vereinbarung fehlt es schon…