RIS AI
6 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
GK-09005.3. Widerrechtliche Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegen Kfz, die auf StrassenStraßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung) der österreichischen Kraftfahrzeugsteuer. Somit verwirklicht die Verwendung des Kraftfahrzeuges auf öffentlichen StrassenStraßen im Inland nach Ablauf der Monatsfrist den Tatbestand des…

GK-04105.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

5.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche Abschrift…

GebR 2025 Rz 820–82710.22. Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…deren Ansuchen nach dem 30. September 2023 gestellt werden. 10.22.2. Höhe der Gebühr Rz 822: Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen § 14 TP 23 Abs. 1 GebG | Antrag auf Erteilung der Ausnahmebewilligung | 14,30 Euro | Antrag auf Erteilung der…

GK-04005.2.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

5.2.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche…

GK-04105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

5. Strafbestimmungen 5.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung durchführt (§ 15…

LStR 2002 Rz 188–2034.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen. Rz 189: (2) Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei…