39.6 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages (§ 108 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1314: Wird ein Bausparvertrag vorzeitig - vor Ablauf von 6 Jahren - aufgelöst oder werden die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung verwendet, ist die Prämie durch die Bausparkasse vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Allerdings hat die…
41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…
…Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988) 39.7.1 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages Rz 1315: Eine Rückforderung der Bausparprämie bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages oder Verwendung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung hat zu unterbleiben, wenn der zurückzufordernde Betrag für Maßnahmen im Sinne des …