RIS AI
7 117 Treffer348 msnur geltende Fassungen
VS-11101.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Aufzeichnungsvorschriften). Sie werden daher erst mit der Zweckwidmung als "Treibstoff oder zum Verheizen" bzw. mit ihrer Verwendung für einen solchen Zweck steuerpflichtig. Erfolgte beispielsweise vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 die Herstellung von "sonstigen" Mineralölen außerhalb eines Steuerlagers, entstand für sie mit der Herstellung die Steuerschuld (…

VS-11301.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996) § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 idF vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1…

VS-11101.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Seit Inkrafttreten des VStÄG 1996 hat diese Unterscheidung für das Verfahren an Bedeutung verloren. Im Hinblick auf die Befreiungsbestimmungen (Erforderlichkeit eines Freischeins, . ) und auf das Beförderungsverfahren (Erforderlichkeit von Begleitdokumenten, Beschränkung auf bestimmten Versender- und Empfängerkreis, . ) ist nunmehr die im Folgenden erläuterte Unterscheidung in Mineralöl "im…

VS-11101. Mineralöl
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…als Treibstoff oder zum Verheizen Besteuert werden Mineralöle aber grundsätzlich nur dann, wenn sie zur Verwendung als Treibstoffe (oder zur Herstellung von Treibstoffen) oder zum Verheizen (oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen) dienen. Wenn eine kohlenwasserstoffhältige Ware also im (sehr weit gefassten) Mineralölsteuergegenstand enthalten…

VS-11102.2. Kraftstoffe (einschließlich biogene Stoffe)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

… 6 Abs. 5 MinStG 1995 idF BGBl. I Nr. 142/2000). Mischungen von Mineralölen und biogenen Stoffen, die Treibstoffzwecken dienen, sind - je nach Mischungsverhältnis - als Mineralöl oder als Kraftstoff zu besteuern. Dies gilt jedoch nicht in jenen Fällen, in denen das Gemisch vom Verbraucher oder…

VS-11102. Kraftstoffe und Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Es soll kein Anreiz bestehen, aus steuerlichen Gründen andere Waren anstelle von Mineralölen als Treibstoff oder zum Verheizen zu verwenden. Werden daher solche Waren als Treibstoff verwendet - für das Verheizen ist auf Grund des niedrigen Steuersatzes für das Heizöl der Anreiz nicht so groß - so…

VS-11201.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

… 26 Abs. 3 Z 1 MinStG 1995. Wird ein Gemisch aus steuerfreien biogenen Stoffen, bereits versteuerten Mineralölen und Kraftstoffen, die entweder bereits versteuert sind oder für die durch die Beimischung die Steuerschuld entsteht, durch den Verbraucher oder bei der Abgabe an diesen hergestellt ist für…

VS-11201.1.1. Verbleites Benzin
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…vorgesehen ist, obwohl nach österreichischen Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von verbleitem Benzin verboten ist (Ausnahmen gelten bezüglich des Flugverkehrs) bedeutet dies, dass dieser Steuersatz zur Anwendung kommt, wenn für verbleites Benzin die Steuerschuld entsteht, und zwar unabhängig von dem erwähnten Verbot. 1.1.2. Gekennzeichnetes Gasöl…

VS-11201. Die Steuersätze
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen |   |   | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…

VS-11101.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

… 2 Abs. 10 MinStG). Werden die von der Vereinbarung erfassten Mineralöle in Österreich in ein Steuerlager aufgenommen, gelten ab der Aufnahme die steuerlichen Bestimmungen für "Mineralöl im engeren Sinn" (eine Abgabe zur steuerfreien Verwendung wäre dann nur auf Freischein möglich). Bezieht ein Verwendungsbetrieb ein durch…

VS-11300. Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

… 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 für die nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" konnte entfallen, da für sie kein Anwendungsbereich mehr bestand (je nach Tarifposition besteht für die betreffenden "Mineralöle ohne eigenen Steuersatz" "Freischeinpflicht" oder es handelt sich um "sonstige" Mineralöle…

VS-11100. Steuergegenstand der Mineralölsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Mineralölsteuer in § 1 Abs. 1 des MinStG 1995 lässt erkennen, dass in diesem Zusammenhang zunächst zwei "Untergruppen" von mineralölsteuerpflichtigen Waren zu unterscheiden sind, nämlich Mineralöl einerseits und Kraft- und Heizstoffe andererseits. 0.1.3. Wesentliche UnterscheidungMineralöl Kraft(Heiz)stoff Im Hinblick darauf, dass für Kraft…

VS-11102.3. Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…lit. a MinStG 1995 begünstigt. Nicht begünstigt ist nach wie vor die Verwendung als Treibstoff. Bei der Wiederaufbereitung von Mineralölen handelt es sich um eine Mineralölherstellung, die in einem Steuerlager erfolgen muss. Tarifieren "Altöle" nicht (mehr) unter eine der KN-Positionen des § 2 Abs. 1…

VS-11202.4. Zulässige Berechnungsmethoden
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen "Petroleum Measurement Tables" keine Bedenken bestehen, weil alle diese Methoden faktisch zum selben Ergebnis…

VS-10006.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…werden kann. Die vstW gelten damit als bestimmungswidrig verwendet. Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der bestimmungswidrigen Verwendung oder im Zeitpunkt der Feststellung von Fehlmengen. Mineralöl: Steuerschuldner ist der Freischein-Inhaber, wenn er vor der Entstehung der Steuerschuld die Verfügungsmacht über die vstW erlangt hat, sonst…

VS-11202. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1963, 13.129-14/63, wurde angeordnet, dass bei der Ermittlung des Eigengewichtes von Mineralölen aus dem Volumen und der Dichte auf Antrag der Luftauftrieb zu berücksichtigen ist. Die Berücksichtigung des Luftauftriebes war gerechtfertigt, um im Falle der Berechnung dasselbe Gewicht erhalten zu können, das…

VS-11301. Die Steuerbefreiungen nach § 4 MinStG 1995
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

… 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 ist als Luftfahrtbetriebsstoff nur Mineralöl von der Mineralölsteuer befreit, das (unmittelbar) aus Steuerlagern oder Zolllagern an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges…

VS-11200. Steuersätze und Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Allgemeines 0.1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" Die Höhe der Steuersätze ist in § 3 MinStG 1995 geregelt. Auch diese Bestimmung unterscheidet Mineralöle von Kraft- bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…des Bundesministeriums für Finanzen besteht kein Einwand, dass von einer gesonderten Besteuerung der Feuerzeugfüllungen Abstand genommen wird, die sich bereits in den Feuerzeugen befinden. 1.2.2. Gasförmige KW Erdgas 1.2.2.1. Erdgasabgabe Von Flüssiggasen zu unterscheiden sind gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 2 Abs…

VS-1120Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

  Die Arbeitsrichtlinie VS-1120 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuersätze und Bemessungsgrundlage) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…