…notwendig ist;(*) c)bei Straßenbeförderungsmitteln, die zum eigenen Gebrauch verwendet werden i)durch Studenten: in dem Zeitraum, in dem sich die Studenten im Zollgebiet der Union ausschließlich zu Studienzwecken aufhalten; ii)durch Personen, die einen Auftrag von bestimmter Dauer erfüllen: imin dem Zeitraum, in dem…
…Wasserfahrzeuge zum eigenen Gebrauch Als "Eigener Gebrauch" eines Beförderungsmittels gelten folgende Fälle Die Benutzung eines Beförderungsmittels (auch Mietfahrzeuge) durch den Beteiligten selbst. Die Verwendung von Firmenfahrzeugen durch Geschäftsreisende, Vertreter, Monteure, Servicetechniker usw. Die Mitnahme von Waren im persönlichen Gepäck ist zulässig. Die Mitnahme von Personen…
…und zum eigenen Gebrauch verwenden, um a)an ihren Wohnsitz im Zollgebiet der Union zurückzukehren oder b)das Zollgebiet der Union zu verlassen. (2a) Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Straßenbeförderungsmittel in…
…im Eigentum der natürlichen oder juristischen Person stehen oder von ihr im Rahmen eines Abzahlungsgeschäftes gekauft oder Gegenstand eines Langzeitleasing-Vertrags sein. Ferner müssen die eingesetzten Fahrzeuge von einem Angehörigen des Personals der natürlichen oder juristischen Person oder von der natürlichen Person selbst gesteuert werden.
…Gelegenheitsverkehr kann auch von einer Gruppe von Beförderungsunternehmen betrieben werden, die für Rechnung desselben Auftraggebers tätig sind; die Fahrgäste können dabei auch bei einem anderen Beförderungsunternehmen derselben Gruppe eine Anschlussverbindung auf der Strecke im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats nehmen. (3) Die Durchführung von parallelen oder zeitlich…
…3 KfzStG 1992 für Probefahrten steht nicht zu, wenn der Nachweis über die Verwendung (§ 45 Abs. 6 KFG 1967) nicht geführt wird, erforderliche Eintragungen nicht vorgenommen werden oder die Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) nicht beigebracht werden können. Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sind gemäß …
5.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel Rz 267: Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Der Ausschluss stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken…
…des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.), Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) und Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) sowie alle sonstigen nicht unter den Begriff "Kraftfahrlinienverkehr" fallenden gewerbsmäßigen Beförderungen von Personen mit Kraftfahrzeugen.
…bewilligt Sonderfälle - Eigener Gebrauch | Zulässige Sonderfälle | Verfahren | Art. 212 Abs. 3 UZK-DA Verwendung von Beförderungsmitteln durch Personen, die unter einem vorübergehenden Schutz gemäß der Richtlinie 2001/55/EG des Rates stehen.*) | Bis zu dem Zeitpunkt des Auslaufens des vorübergehenden Schutzes…
…kg Klasse N3: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg Lastkraftwagen der Klassen N2 und N3 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer. Leihfahrzeuge Rz 19: Ein Leihfahrzeug, ist ein Kraftfahrzeug, das zum Zweck der Vermietung im Eigentum eines Unternehmens steht und (zumeist…
…Prüfungsfahrten), sind als Verwendungen für Fahrschulunterrichtszwecke anzusehen. B.3.8.1.3. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 683: Von der Normverbrauchsabgabe sind Kraftfahrzeuge befreit, die ausschließlich oder vorwiegend als Miet-, Taxi- und Gästewagen verwendet werden. Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Miet-, Taxi- und…
…Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4 Abs. 1 Z. 2 KfzStG 1992). (3) Die Steuerpflicht besteht für Fahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Eine zeitweilige andersartige Verwendung eines Kraftfahrzeuges (z…
…die ihnen von ihrem Arbeitgeber gebotene Sachleistung in Anspruch nehmen. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn der persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer hat, gegenüber dem Bedarf des Unternehmers nur nebensächlich erscheint. Dies wird bei der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Garage oder eines Parkplatzes zum Abstellen…
…5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Maßgebend…
…2.); c)Linienverkehre (Abschnitt 1.1.), sofern diese von einem in Österreich nicht ansässigen Verkehrsunternehmen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienstes durchgeführt werden. Die Kabotagebeförderung darf nicht unabhängig von diesem grenzüberschreitenden Verkehrsdienst durchgeführt werden. (2) Als Nachweise sind mitzuführen: in den Fällen des Abs. 2 lit…
…Tabak zum oralen Gebrauch Das Inverkehrbringen (laut TNRSG) von Tabak zum oralen Gebrauch (zB SNUS/Snooze) ist innerhalb der EU grundsätzlich verboten. In Österreich regelt dies § 2 Abs. 1 Z 2 TNRSG. Darüber hinaus ist in § 2a TNRSG ein Versandhandelsverbot festgelegt. Bei Verbringung von mehr…
5.3. Widerrechtliche Verwendung (1) Bei Kraftfahrzeugen, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland widerrechtlich verwendet werden, ist für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer gemäß §§ 6 Abs. 3 KfzStG 1992 7 Abs. 2 KfzStG 1992 das Finanzamt örtlich zuständig, das als erstes davon Kenntnis erlangt…
…Zweck genutzt werden kann. Die Verwendung für den befreiten Zweck ist beispielsweise gänzlich ausgeschlossen im Fall eines Sportwagens mit zwei Sitzen und nur sehr begrenztem Raum für den Transport von Gepäck. Dieses Kraftfahrzeug ist augenscheinlich nicht für den Transport von Gästen und deren Gepäck geeignet.…
…Taxinutzung Rz 847: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190 Euro monatlich zu berücksichtigen (§ 3 Abs…
…der vorübergehenden Verwendung. Unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten Bewilligungsvoraussetzungen für Paletten Behälter Gewerblich verwendete Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge zum eigenen Gebrauch Reit- oder Zugtiere und Gespanne erfolgt die Überführung der Beförderungsmittel in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung - abgesehen von…