RIS AI
5 Treffer1550 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2395–24176.8 Rechnungsabgrenzungsposten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…88/14/0055). Andererseits kann die Betriebseinnahme passiv abgegrenzt werden. Die Bevorschussung von üblichen Rabatten durch eine Brauerei gegen eine Bierabnahmeverpflichtung ist nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt ggf. in ein Darlehen (der Höhe nach übliche, nicht gewährte Rabatte) und in eine Einnahme aufzuspalten (VwGH 29…

KStR 2013 Rz 1033–103515.4 Finanzielle Verbindung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…wenig die finanzielle Verbindung vermitteln wie Wandel-, Gewinnschuldverschreibungen, eine Darlehensgewährung (auch bei Annahme von verdecktem Grund- oder Stammkapital) oder der Fruchtgenuss an Anteilen. Ein kapitalmäßiger Anteilsbesitz erfordert das wirtschaftliche Eigentum (§ 24 BAO) am Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital. Die finanzielle Verbindung kann auch über eine entsprechende…

ZK-06901. Transaktionswert nach Art. 70 UZK iVm Art. 71 UZK und 72 UZK)
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

…im gegebenen Fall durch Zurechnungen bzw. Abzüge (Artikel 71 und 72 UZK) zu berichtigen; seine Anwendung ist von den weiteren Voraussetzungen des Artikels 70 Abs. 3 UZK abhängig. 1.1. Kaufvertrag Ein Kauf liegt vor, wenn der Verkäufer sich verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…27.1.2. Umgründungsplan Rz 1879: Die Wirkung eines Mehrfachzuges im Sinne des § 39 UmgrStG ist davon abhängig, dass alle Umgründungsschritte von allen an der Erstellung des Umgründungsplanes Beteiligten (Eigentümer oder zuständige Vertreter) vor dem ersten Umgründungsschritt in einem Umgründungsplan festgelegt werden (Vertragscharakter). Der Plan…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…getrennt nach diesen wirtschaftlichen Einheiten oder Untereinheiten und abgesondert von der Gebarung der übrigen Abgaben zu erfolgen (zB Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben). Rz 613: Bei Wechsel von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht ist eine voneinander getrennte Verbuchung der…