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ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Fehlen in der Zollanmeldung die Mindestangaben (beschaffenheitsbezogene oder wesensbestimmende und verwendungsbezogene Angaben), und wird die Unregelmäßigkeit (unrichtige Tarifposition) vor der Überlassung der Waren von den Zollorganen erkannt, gelten die Waren als nicht angemeldet. Die Zollschuld entsteht in diesen Fällen, wie auch bei einer falschen Warenbezeichnung…

UZKAbschnitt 2 Endverwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Endverwendung Artikel 254 Endverwendung (1) In der Endverwendung können Waren aufgrund ihres besonderen Zwecks abgabenfrei oder zu einem ermäßigten Abgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. (2) Befinden sich Waren auf einer Herstellungsstufe, in der in wirtschaftlicher Hinsicht lediglich die vorgeschriebene Endverwendung erreicht…

ZK-25403. Verwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…

ZK-0612Datengruppe Veredeler, Umwandler, Verwender(ProcTra, 99x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Veredeler, Umwandler, Verwender(ProcTra, 99x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist nur bei der Überführung in ein wirtschaftliches Zollverfahren zu verwenden, sofern keine Angabe bei den betreffenden Warenpositionen erfolgt. Anzugeben sind die Daten des beteiligten Veredelers, Umwandlers oder Verwenders.   | Datenfeld |…

ZK-25000.5. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

0.5. Begriffsbestimmungen Vorübergehende Verwendung (vV) Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung Bewilligungsinhaber Eine Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist. Inhaber des Verfahrens Person, die für eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überführung in die vorübergehende Verwendung abgibt, Person, für deren Rechnung (direkt vertretene Person) eine Zollanmeldung…

ZK-25902.6.6. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.6. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf…

ZK-25402. Überführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

2. Überführung 2.1. Zollstelle für die Überführung Die Überlassung von Waren der Endverwendung zum zollrechtlich freien Verkehr hat bei der/den in der Bewilligung festgelegten Zollstelle(n) zu erfolgen. 2.2. Anmeldung - Standardverfahren Abgabenbegünstigungen aufgrund der Endverwendung von Waren sind vom Anmelder durch entsprechende…

AH-31001. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

1. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen 1.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Ausfuhr und Durchfuhr von Gütern mit doppelten Verwendungszweck anzuwendenden Beschränkungen sind: -die Verordnung (EU) 2021/821 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung…

UZK-DAAbschnitt 2 Endverwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Endverwendung Artikel 239 Verpflichtung des Inhabers der Bewilligung für die Endverwendung (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Bewilligung für die Endverwendung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Inhaber der Bewilligung zusagt, einer der folgenden Verpflichtungen nachzukommen: a)die Waren…

UZK-DAArtikel 139 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr angemeldet gelten
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 139 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr angemeldet gelten (Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Die in Artikel 136 Absatz 1 Buchstaben a bis d sowie Buchstaben h, i und j bis ja genannten Waren…

ZK-2500Anhang 2: Codes
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

Anhang 2: Codes Codes | Code | Bedeutung | D01 | Paletten | D02 | Container | D03 | Beförderungsmittel | D04 | Persönliche Gebrauchsgegenstände, Waren zu Sportzwecken | D05 | Betreuungsgut für Seeleute | D06 | Material für Katastropheneinsätze | D07 | Medizinisch-chirurgische…

ZK-25400. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…

AH-3100Einleitung
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

  Die Arbeitsrichtlinie AH-3100 (Güter mit doppeltem Verwendungszweck (AH-3100) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…

UZK-DAKapitel 4 Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 4 Verwendung Abschnitt 1 Vorübergehende Verwendung Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 204 Allgemeine Vorschriften (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen werden Bewilligungen für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter der Voraussetzung erteilt, dass der Zustand der in das Verfahren…

UZK-DAArtikel 177a Gemischlagerung von unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren im Rahmen der Endverwendung
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 177a Gemischlagerung von unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren im Rahmen der Endverwendung (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) In der Bewilligung für die Endverwendung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex werden die Mittel und Methoden für die Nämlichkeitsicherung und die zollamtliche…

UZK-IAArtikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…

ZK-20300. Einführung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

0. Einführung 0.1. Allgemeines und Kontakt In der vorliegenden Arbeitsrichtlinie werden die außertariflichen Einfuhrabgabenbefreiungen behandelt. Das sind alle jene Vorzugsbehandlungen für eine Ware, die sich unabhängig von der tarifmäßigen Beschaffenheit aus besonderen Umständen ergeben. Die Gewährung dieser Abgabenbefreiungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden…

UZKArtikel 223 Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 223 Ersatzwaren (1) Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren gelagert, verwendet oder veredelt werden. In der passiven Veredelung sind Ersatzwaren Nicht-Unionswaren, die anstelle der in die passive Veredelung übergeführten Unionswaren veredelt werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…