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UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…Gewinnverwirklichung auf den Einbringungsstichtag kommt, sofern begünstigtes Vermögen iSd § 12 Abs. 2 UmgrStG vorliegt. Bei grundsätzlicher Unanwendbarkeit des UmgrStG ist diese Rückwirkung nicht gegeben. Rz 1280b: Werden im Fall einer verunglückten Umgründung rückwirkende Vermögenskorrekturen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG vorgenommen, können diese keine Rückwirkung auf…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Rz 1561) eine missbräuchliche Umgründung im Sinne des § 44 UmgrStG anzunehmen ist (siehe Rz 1907 ff), liegt eine "verunglückte Realteilung" vor. Rz 1640a: Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer "verunglückten Realteilung" ist zu unterscheiden: Für Stichtage nach dem 30.6.2024 gilt (Rechtslage idF AbgÄG 2024): Übernehmen…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der die Anwendung des Art. V UmgrStG zur Gänze ausschließt (vgl. zur verunglückten Realteilung Rz 1640 fff). Bei Prüfung der Drittelgrenze sind die Ausgleichszahlungen in Relation zum Wert jenes Vermögens zu setzen, das der Empfänger der Ausgleichszahlungen erhält. Für die Prüfung der Drittelgrenze ist nur…

EStR 2000 Rz 5718–572018.4 Umgründungen außerhalb des UmgrStG (§ 24 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Bestimmungen des UmgrStG nicht möglich ist oder das UmgrStG ein Wahlrecht einräumt und im Rahmen dessen auf die Buchwertfortführung verzichtet wird (VwGH 29.1.1998, 97/15/0197). Wird im Rahmen eines unter Buchwertfortführung erfolgenden Umgründungsvorganges ein Wirtschaftsgut ins Privatvermögen übernommen, liegt eine Entnahme vor…

UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Sinne des § 27 Abs. 2 UmgrStG behalten. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, liegt keine Realteilung im Sinne des Art. V UmgrStG vor ("verunglückte Realteilung", siehe Rz 1640 ff); auf die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern ist § 32 Abs. 3 EStG 1988 anzuwenden (Realisierung hinsichtlich der "Fremdquote"; Entnahme…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… dies gilt unabhängig davon, wer von den Umgründungspartnern als meldender Steuerpflichtiger festgelegt wurde und folglich die Meldung über FinanzOnline vornimmt (siehe auch Rz 785c). Rz 782: Wird die Meldung an eine unzuständige Abgabenbehörde adressiert (siehe oben), erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde auf Gefahr…

UmgrStR 2002 Rz 1286–13024. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…23 UmgrStG erfüllt sind, ist im Interesse einer einheitlichen Beurteilung der Umgründung eine Abstimmung mit der für die Ertragsbesteuerung des(r) Übertragenden und der übernehmenden Mitunternehmerschaft zuständigen Abgabenbehörde herbeizuführen. Rz 1291: Da der Zusammenschluss keine unternehmens- oder zivilrechtlich geregelte Rechtsfigur ist, kommt der Eintragung eines…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…für Zwecke der Ermittlung der "Drittelgrenze" relevant. Angaben zur Gewinnermittlungsart der übertragenden Mitunternehmerschaft sowie der Nachfolgeunternehmer im Hinblick auf einen (rein rechnerischen) Wechsel der Gewinnermittlung hinsichtlich des übertragenen bzw. übernommenen Vermögens. Ob im Rahmen der Realteilung von einem Umgründungspartner Grundstücke im Sinne des § 30 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 7603.1.10. Ausgliederungen im Sinne des EU-UmgrG
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…und das Vorliegen eines positiven Verkehrswertes im Hinblick auf jede einzelne übernehmende Körperschaft voraus; andernfalls liegt hinsichtlich der nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Vermögensübertragung eine verunglückte Einbringung vor, die zur Aufdeckung der diesbezüglichen stillen Reserven im übertragenen Vermögen führt. Da die Ausgliederung unter Art…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 29 Abs. 2 UmgrStG (Rz 1528 ff) umgründungsteuerrechtlich unbedenklich. Die Rückwirkung wirkt sich auf alle und nicht nur auf die bei einer Abteilung ausscheidenden Mitunternehmer aus. 5.1.12.3. Verminderung der Gesellschafterrechte Rz 1566: Nach allgemeinem Einkommensteuerrecht führt die entgeltliche Aufgabe eines Teiles der…

KStR 2013 Rz 1470–147426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…7 EStG 1988 vor, wenn die Voraussetzungen des UmgrStG nicht gegeben sind oder das UmgrStG dies bestimmt. Rz 1471: Die Voraussetzungen des UmgrStG für eine steuerneutrale Umgründung sind nicht gegeben a) wenn bei Zusammenschlüssen die Voraussetzungen des § 23 UmgrStG nicht vorliegen (beispielsweise bei Nichtvorliegen eines…

EStR 2000 Rz 5926–593019.2.6 Vermögensübertragungen und ihre Folgen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…jedoch keine Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung von Steuerbelastungen nach Maßgabe der Regelungen im UmgrStG getroffen wird. 19.2.6.4.2 "Verunglückter" Zusammenschluss Rz 5926h: Für Übertragungen mit einem Stichtag nach dem 30.6.2023 gilt: Werden dem übertragenden Steuerpflichtigen für die Übertragung von…

LRL 2012 Rz 37–473.6. Anlaufzeitraum (§ 2 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…unterbrochen wird. Diese Bestimmung ist teleologisch auf Fälle der unentgeltlichen Übertragung der Einkunftsquelle zu reduzieren. Mit dem entgeltlichen Erwerb der Einkunftsquelle beginnt für den Erwerber auch ein neuer Anlaufzeitraum zu laufen. Dies gilt auch in Fällen einer verunglückten Umgründung (vgl. VwGH 20.1.2021, Ra…

UmgrStR 2002 Rz 1346–13734.1.9. Erfordernis eines übertragungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…IV UmgrStG nicht angewendet werden, weil eine Anwendungsvoraussetzung verletzt ist; es liegt ein verunglückter Zusammenschluss vor. In einem solchen Fall sind bei Stichtagen nach dem 30.6.2023 nur die auf die "Fremdquote" entfallenden stillen Reserven; bei Stichtagen vor dem 1.7.2023 die Gesamtreserven…

UmgrStR 2002 Rz 1080–10903.6.4.9. Identität der Beteiligungen an der einbringenden und der übernehmenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…von der Anwendbarkeit deseiner derartigen Konstellation § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG ausgegangen, ist die Einbringung verunglückt und es treten die steuerlichen Wirkungen der Tauschbesteuerung ein. Kann eine dahingehende Berichtigung der Veranlagung der einbringenden Mitunternehmer aufgrundGewähr von § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…entstehenden Rechnungslegungspflicht. Ausgenommen von der Firmenbuchzuständigkeit ist der Zusammenschluss zu einer Innengesellschaft (atypisch stille Beteiligung an einem rechnungslegungspflichtigen Unternehmen). Unabhängig von der Eintragung ins Firmenbuch muss innerhalb von neun Monaten ab dem Umgründungsstichtag eine (ab 2024 standardisierte und in der Regel elektronische) Anzeige beim zuständigengemäß §…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Teil-)Betrieben oder Mitunternehmeranteilen nicht unter Art. IV UmgrStG, weil eine Anwendungsvoraussetzung des Art. IV UmgrStG verletzt ist ("verunglückter Zusammenschluss"; zB bei realer Überschuldung), ist ein steuerwirksamer Veräußerungsgewinn auf den umgründungssteuerrechtlich maßgebenden Stichtag zu ermitteln (§ 24 Abs. 7 EStG 1988; siehe EStR 2000 Rz 5719…

UmgrStR 2002 Rz 1374–13854.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…und teilweise Zahlungen oder geldwerte (über bloße Annehmlichkeiten hinausgehende) Vorteile in das Privatvermögen des Übertragenden gewährt, ist Art. IV UmgrStG zur Gänze nicht anwendbar; es liegt ein verunglückter Zusammenschluss aufgrund der Gewährung einer unzulässigen Gegenleistung vor. Derartige Vorgänge fallen unter § 24 Abs. 7 EStG 1988…

KStR 2013 Rz 1460–146526.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Abs. 2 Z 1 KStG 1988 für diese Umgründungen ausdrücklich die im UmgrStG verankerte Rückwirkungsfiktion zur Anwendung bringt. Damit kann ein Liquidationszeitraum nicht entstehen, die Besteuerung des Liquidationsgewinnes bezieht sich auf den Unterschied zwischen dem steuerlich maßgebenden Buchvermögen und dem Realisierungsvermögen zum Umgründungsstichtag. Rz 1463: …

UmgrStR 2002 Rz 5932.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

2.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Umwandlungen Rz 593a: Zu den allgemeinen Voraussetzungen für den umwandlungsbedingten Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages auf Rechtsnachfolger nach Maßgabe von § 1 Zinsvortrags-ÜbergangsV (Buchwertfortführung und Übertragung auf eine unter § 12a Abs. 2 KStG…