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EStR 2000 Rz 5979–598319.5.4.5 Realteilung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von 1.000 Euro eingeräumt. Es liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, da für die Einräumung der Dienstbarkeit (Wohnrecht) eine gesonderte Gegenleistung vereinbart wurde. Rz 1045: Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 wurde für Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31.7.2008 entstanden wäre, aufgehoben.

StiftR 2009 Rz 33412. Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008 erhalten hat und daher noch ErbSt…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die einen ähnlichen Zweck wie die inländischen Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen haben. So können beispielsweise Anstalten nach liechtensteinschem Recht oder anglo-amerikanische Trusts durchaus in die Geltung des Stiftungseingangssteuergesetzes fallen, sofern sie nicht als transparent (siehe Rz 21) anzusehen sind. Rz 310: Um beurteilen zu…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung unentgeltlich und somit eine Vermögensübertragung, die zur Gänze unter das Stiftungseingangssteuergesetz fällt. Auch der entgeltliche Teil (mitübertragene Schuld oder Last) fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder Last den dreifachen Einheitswert des…

EStR 2000 Rz 5695–569718.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…0020). Die Anrechnung setzt einen Antrag im Veranlagungsverfahren voraus, der bis zur Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides gestellt werden kann. Für nach dem 31. Juli 2008 erfolgte unentgeltliche Übertragungsvorgänge fällt an Stelle der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Grundstücke Grunderwerbsteuer bzw. bei Übertragungen an Privatstiftungen Stiftungseingangssteuer an. Wird…

VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO in der jeweils geltenden Fassung dientdienen, unentgeltlich ein Grundstück, ist dieser Erwerbsvorgang gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 sachlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Von dieser Befreiungsbestimmung sind alle Tatbestände des § 1 GrEStG 1987 umfasst, also auch die…

EStR 2000 Rz 6141–614220.2.1.12 Zuwendungen von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…93, und 95 bis 97 EStG 1988 in der Fassung vor dem BBG 2011 weiter anzuwenden. Dies stellt sicher, dass bei Forderungswertpapieren, bei deren Erwerb eine KESt-Gutschrift erfolgt ist, auch bei deren Einlösung/Verkauf nach dem 31. März 2012 eine KESt-Belastung für die…

StiftR 2009 Rz 129–1373.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zu versteuern; im Fall c) entsteht 03 ein Verlust aus der Veräußerung der Beteiligung (Veräußerungserlös € 50.000 abzüglich Teilwert € 100.000), der andere im selben Jahr anfallende Überschüsse aus Beteiligungsveräußerungen im Sinne des § 31 EStG 1988 ausgleichen kann. Jene € 65.000, die…

StiftR 2009 Rz 191–2007. Der Stiftungsakt
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Mangels eines Veräußerungsvorganges liegt weder ein Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 noch eine Veräußerung der gestifteten Beteiligungen im Sinne des § 31 EStG 1988 vor. 7.1.3.2 Zuwendung von vermieteten Gebäuden Rz 200: Im Falle der unentgeltlichen Übertragung von zu…

EStR 2000 Rz 651121.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden):Die Nachversteuerung von begünstigt abgeschriebenen Herstellungsaufwendungen gemäß …

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…2 ErbStG 1955 mit dem dreifachen Einheitswert, ist auch der Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung dazu stehen, nur bis zur Höhe des dreifachen Einheitswertes zulässig. 11.5.1 Bewertung 11.5.1.1 Allgemeines Rz 318: Für die Bewertung des übertragenen…

EStR 2000 Rz 615820.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…27,5-prozentigen Sondersteuersatz (bis 31.12.2015: 25%) erfasst. Rz 6158b: Für sonstige Anteile an Körperschaften (die keine Beteiligung iSd § 31 EStG 1988 darstellen) und Anteilscheine an Kapitalanlagefonds und § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegende Gebilde kommen die Bestimmungen über die Wegzugsbesteuerung des …

EStR 2000 Rz 5698–571318.3.3 Gebäudebegünstigung (§ 24 Abs. 6 EStG 1988) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…1. Juli 2023 18.3.3.1 Allgemeines Rz 5698: Nach § 24 Abs. 6 EStG 1988 unterbleibt in bestimmten Fällen der Betriebsaufgabe auf Antrag die Erfassung der stillen Reserven des zum Betriebsvermögen gehörenden Teiles des dem Betriebsinhaber bis zur Betriebsaufgabe als Hauptwohnsitz dienenden Gebäudes. Dadurch…

StiftR 2009 Rz 111–1233.3.4 Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Reserven aus Beteiligungsveräußerung 3.3.4.1 Übertragungsmöglichkeiten Rz 111: Zwischensteuerpflichtige Überschüsse (= aufgedeckte stille Reserven) aus Beteiligungsveräußerungen im Sinne des § 31 EStG 1988 können im Jahr der Realisierung zur Gänze oder teilweise übertragen werden entweder auf eine im selben Veranlagungsjahr angeschaffte Beteiligung an einer…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…aber nur zur Anwendung kommen, wenn die Anwendungsvoraussetzungen des § 27 UmgrStG auf diesen Stichtag (fristgerecht) geschaffen werden. Beispiel 2: Die ABC-OG unterhält seit Jahren drei Teilbetriebe. Sie soll mit Vertrag vom 1.8.02 zum 31.12.01 aufgeteilt werden. Mitunternehmer B hat zum…

EStR 2000 Rz 571718.3.5 Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglicher Gebäudenutzung (gilt für Betriebsaufgaben im Geltungsbereich § 24 Abs. 6 EStG 1988 idF AbgÄG 2004) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…um die nicht versteuerte stille Reserve (maximal auf Null) zu kürzen. Der gekürzte Wert bildet sodann die Grundlage für die Absetzung für Abnutzung. Wird das Gebäude innerhalb der Fünfjahresfrist veräußert und kommt es damit zur Versteuerung der stillen Reserven, ist die Kürzung des Wertansatzes gemäß…

StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die Privatstiftung im Zeitpunkt des Widerrufes sowohl Vermögen, das ihr vor dem 01.08.2008 als auch nach dem 31.07.2008 zugewendet wurde, sind zuerst auf Antrag der jeweiligen Stifter die Stiftungseingangswerte des Vermögens abzuziehen, das bis zum 01.08.2008 der Privatstiftung zugewendet…

EStR 2000 Rz 5714–571718.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…ausgeübt werden. Die ex-nunc-Nachversteuerung in Zehntelbeträgen bei gleichzeitiger Anwendung des Hälftesteuersatzes (siehe Fassung bis zur Veranlagung 2004) ist nur in Übergangsfällen ohne Option auf die neue Rechtslage möglich. Rechtslage für Betriebsaufgaben nach dem 31.3.2012: Die Einkünfte aufgrund der Nachversteuerung sind - gemäß §…

EStR 2000 Rz 38929.3.10 Ausschluss der Übertragbarkeit bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

9.3.10 Ausschluss der Übertragbarkeit bei Körperschaften Rz 3892a: Der Anwendungsbereich des § 12 EStG 1988 wird durch das Steuerreformgesetz 2005 auf natürliche Personen (Einzelunternehmer, Mitunternehmer als natürliche Person) eingeschränkt. Der Ausschluss von Körperschaften tritt stichtagsbezogen für stille Reserven ein, die nach dem 31. Dezember…