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UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

11. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994) 11.1. Rechnungslegung 11.1.1. Verpflichtung bzw. Anspruchsberechtigung Rz 1501: Bei Ausführung von Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt. Sofern der Unternehmer Umsätze an einen anderen…

ZK-2260Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207) | Sprachen | Vermerke | BG | [Grafik] . | CS | Podpis se nevyzaduje | DA | Fritaget for underskrift | DE | Freistellung von der Unterschriftsleistung | EE | Allkirjanöudest loobutud | EL | AEV anaiTErrai unoypacpn…

UZK-IAUnterabschnitt 6 Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zum Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…vorzulegen. Ursprungsnachweise, die den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach Ablauf ihrer Geltungsdauer vorgelegt werden, können zur Gewährung der Präferenzbehandlung angenommen werden, wenn diese Vorlagefrist aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden konnte. In allen anderen Fällen verspäteter Vorlage können die Zollbehörden des Einfuhrlandes die Ursprungsnachweise annehmen, wenn…

UZK-IAArtikel 110 Nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…2446 haben. (2) Bei einem Ersuchen um nachträgliche Prüfung senden die Zollbehörden der Mitgliedstaaten das Ursprungszeugnis nach Formblatt A und die Rechnung, wenn sie vorgelegt worden ist, die Erklärung auf der Rechnung oder eine Kopie dieser Papiere an die zuständigen Regierungsbehörden des begünstigten Ausfuhrlandes zurück…

UZK-IAArtikel 117 Nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 117 Nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 114 Absatz 10 kann die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, wenn a)sie aufgrund eines Irrtums, eines…

ZK-4200Abschnitt 6
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung…

UP-30002.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…die Freizone bzw. das Freilager übergeführten Waren bezieht; sollten die Zollbehörden einen verspätet vorgelegten Ursprungsnachweis nicht annehmen, wenn eine Überprüfung der Echtheit des Nachweises und der Ursprungseigenschaft der betreffenden Waren nicht möglich ist und somit nicht gewährleistet werden kann, dass der auf dem Spiel stehende…

UP-80008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

…des Einfuhrlandes nach Ablauf der Geltungsdauer (Abschnitt 8.1.8.) vorgelegt werden, können zur Gewährung der Präferenzbehandlung angenommen werden, wenn diese Vorlagefrist aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden konnte. In allen anderen Fällen können die Zollbehörden des Einfuhrlandes die verspätet vorgelegten Erklärungen zum Ursprung annehmen…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Aufforderung wenn innerhalb der Frist vorgelegt: Art. III per 31.12.X8 verspätet vorgelegt: Ersatzstichtagsregelung | 30.9.X9 | 2.10.X9 | Begleitschreiben | verspätete Meldung; Ersatzstichtagsregelung | 1.10.X9 | 2.10.X9 | Begleitschreiben Vertrag Bilanz Einbringungsbilanz | verspätete Meldung…

VS-10003.3.10. Fehlende Eingangsmeldungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.10. Fehlende Eingangsmeldungen Bei Nichtvorliegen einer Eingangsmeldung kann mit Ablauf der im e-VD erfassten Beförderungsdauer mit den abgabenrechtlichen Ermittlungen (Anfrage beim Versender) begonnen werden. Unabhängig von der amtswegigen Ermittlungspflicht (§ 115 BAO) hat der Versender aufgrund der Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) abgabenrechtlich bedeutsame Umstände…

UStR 2000 Rz 1527–153611.1.5.11. Duplikat
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wie folgt vorgegangen werden, vorausgesetzt, dass diesbezüglich Einvernehmen mit dem Netzbetreiber hergestellt wird: Der Netzbetreiber kann die Originalrechnung betreffend die Netzbereitstellung an den Energielieferanten übermitteln. Die Originalrechung verbleibt beim Energielieferanten. Die in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer berechtigt den Energielieferanten nicht zum Vorsteuerabzug. Der Energielieferant legt…

ZK-42002.2. Belegnachweise
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

2.2. Belegnachweise Folgende Belege sind im Fall einer Überprüfung der Unterlagen zu kontrollieren (siehe auch die unter Abschnitt 1.3.2. angeführten Belege). 2.2.1. Die Rechnung oder der Verbringungsbeleg 2.2.1.1. Rechnung bei entgeltlicher Lieferung Das Original oder die Durchschrift…

UZK-IAArtikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden…

UP-30002.8. Nachträgliche Ausstellung; Duplikate
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…das Datum des Originals; seine Geltungsdauer beginnt mit diesem Tag. Bei einem Duplikat, das vorgelegt wird, weil im Rahmen einer Prüfung ein in der Zollanmeldung als "vorhanden" gekennzeichneter Präferenznachweis nicht mehr als Original vorgelegt werden kann, ist Folgendes zu beachten: Ein Duplikat, das das Ausstellungsdatum…

UZK-IAArtikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 senden die zuständigen Behörden des Einfuhrmitgliedstaats oder des begünstigten Einfuhrlands oder Einfuhrgebietes die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und die Rechnung, wenn sie vorgelegt worden ist, die Erklärung auf der Rechnung oder eine Kopie dieser Papiere an die zuständigen Behörden des begünstigten Ausfuhrlandes oder Ausfuhrgebietes oder…

UZK-DAArtikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann mit…

UStR 2000 Rz 1557–156011.2 Rechnungsarten
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Schriftstück verstanden werden. Nach der Judikatur des VwGH muss jedoch der Beweis darüber, dass dem Unternehmer eine Rechnung zugekommen ist, nicht ausschließlich durch Vorlage der Originalrechnungen (Schriftstücke) erbracht werden. Vielmehr ist auch, wenn diese Rechnungen nicht mehr vorhanden sind (aber vorhanden waren), ein anderer Beweis…

ZK-25605. Abrechnung
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…ursprünglichen Frist verlängert werden. Dabei müssen Umstände vorliegen, die zu einer Stattgabe eines rechtzeitig eingebrachten Verlängerungsantrages geführt hätten und das verstreichen lassen der ursprünglich gesetzten Frist rechtfertigen. Die verspätete Vorlage oder Nichtvorlage der Abrechnung stellt eine Pflichtverletzung iSd Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a 3…

UP-52008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…ihn so identifiziert, als ob er sie eigenhändig unterzeichnet hätte. Eine Erklärung auf der Rechnung kann vom Ausführer bei der Ausfuhr der Erzeugnisse oder nach deren Ausfuhr ausgefertigt werden, vorausgesetzt, dass sie im Einfuhrland spätestens zwei Jahre nach der Einfuhr der betreffenden Erzeugnisse vorgelegt wird.

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…