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2 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020
…wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit), dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ "vernünftigerweise" ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände bedingte Unkenntnis allein vermag nicht gutgläubig zu machen). Die Beweislast trifft die Zollbehörde…
ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020
…Verhalten ("hätte wissen müssen") vorzuwerfen ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände allein bedingte Unkenntnis vermag nicht gutgläubig zu machen). Es kommt dabei nicht nur auf das Verhalten des…