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12 Treffer1561 msnur geltende Fassungen
ZK-07703.5. Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…dass die Einfuhrabgaben nicht oder nur teilweise erhoben werden, so ist Zollschuldner auch, wer die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren. 3.6. Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld…

UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Absatzes 1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Einfuhrabgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wird auch die Person zum Zollschuldner, die die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren.

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Ausfuhrabgaben nicht oder nur teilweise erhoben werden, so ist Zollschuldner auch, wer die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren.

UZKArtikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die diese Verpflichtung zu erfüllen hatte, c)wer an der Handlung beteiligt war, die zur Nichterfüllung der Verpflichtung führte, und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine Zollanmeldung hätte abgegeben werden müssen und nicht abgegeben worden ist. (4) In den Fällen nach Absatz 1…

AD-70013.5. Schuld
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…werden, wird auch die Person zum Schuldner, die die für die Anmeldung oder Mitteilung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Schuld entsprechenden Antidumping- und/oder Ausgleichszollbetrags verpflichtet…

UZKArtikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Überführung der Waren in dieses Zollverfahren erforderliche Angaben übermittelt, die dazu führen, dass die Einfuhrabgaben nicht oder nur teilweise erhoben werden, so ist Zollschuldner auch, wer die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren.

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst (Vorsatz) hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit), dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ "vernünftigerweise" ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…wenn er die Beauftragung mit seinen Unterlagen belegen kann. Diese Sonderregelung gilt nicht, wenn der Zollanmeldung unrichtige Angaben zugrunde liegen und der Anmelder wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Angaben unrichtig sind. Rz 1874e: In der Regel ist der Einfuhrumsatzsteuer-Schuldner auch derjenige…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Ausfuhrabgaben, wenn sich diese Waren im Besitz a)eines Zollschuldners oder eines nach den Abgabenvorschriften persönlich Haftenden befinden oder b)einer anderen Person befinden, sofern diese wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass der Zollanmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben zu Grunde gelegt worden waren, dass…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…die Tarifposition gewechselt haben), es sei denn, es ist offensichtlich, dass die ausstellenden Behörden wussten oder hätten wissen müssen, dass die Waren die Voraussetzungen für die Gewährung der Präferenzbehandlung nicht erfüllten. Der Zollschuldner gilt als gutgläubig, wenn er darlegen kann, dass er sich während der…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…werden kann. (Es kommt also auf das Wissen im Zeitpunkt des Beginns der Verwendung oder Behandlung an.) Ein Beispiel hierfür kann eine Maschine sein, die exportiert wird, um sie Stresstests zu unterziehen, dabei bricht ein Teil der Maschine, ohne dass dies vernünftigerweise vorhersehbar war. Obwohl…

UZKArtikel 119 Irrtum der zuständigen Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…a, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte. Die Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung gilt jedoch nicht als Irrtum, wenn die Bescheinigung auf einer unrichtigen Darstellung der Tatsachen durch den Ausführer beruht, es sei denn, es ist offensichtlich, dass die ausstellenden Behörden wussten oder hätten wissen müssen…