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EStR 2000 Rz 571718.3.5 Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglicher Gebäudenutzung (gilt für Betriebsaufgaben im Geltungsbereich § 24 Abs. 6 EStG 1988 idF AbgÄG 2004) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

18.3.5 Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglicher Gebäudenutzung (gilt für Betriebsaufgaben im Geltungsbereich § 24 Abs. 6 EStG 1988 idF AbgÄG 2004) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023 Rz 5717a: Wird das Gebäude nach der Betriebsaufgabe (auch außerhalb des Fünfjahreszeitraumes) vom Steuerpflichtigen oder…

EStR 2000 Rz 3163–31657.3.9 Auswirkungen eines nachträglich zu aktivierenden Aufwandes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…für das Gebäude (ausgehend von der ursprünglichen Bemessungsgrundlage) auf 12.500 Euro, womit sich die Restnutzungsdauer von 40 Jahren auf 32 Jahre verkürzt (400.000 Euro / 12.500 Euro = 32 Jahre). Auf Basis der nunmehr ermittelten Restnutzungsdauer von 32 Jahren erhöht sich ebenfalls der…

EStR 2000 Rz 3126–31327.1.10 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.1.10 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA 7.1.10.1 Beginn der AfA Rz 3126: § 7 EStG 1988 geht von der grundsätzlichen Überlegung aus, dass der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes mit dem Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme zusammenfällt. Erfolgt die Inbetriebnahme zu einem…

EStR 2000 Rz 3139–31497.3 Gebäude
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

7.3 Gebäude 7.3.1 Allgemeines zum AfA-Satz und Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer Rz 3139: Für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre gelten bei Gebäuden die im § 8 Abs. 1 EStG 1988 idF vor StRefG 2015/2016 gesetzlich bestimmten AfA-Sätze. Für…

EStR 2000 Rz 3101–31127 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988) 7.1 Allgemeine Grundsätze 7.1.1 Anwendungsbereich der allgemeinen Grundsätze Rz 3101: Die Vorschriften über die AfA gelten, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes vorgesehen ist, für alle Einkunftsarten (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111). Die…

EStR 2000 Rz 6484–648821.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen 21.4.7.1 Übertragung von Gebäuden Rz 6484: Wird ein Gebäude entgeltlich übertragen, gehen die verteilten Absetzungen für…

EStR 2000 Rz 6476–647921.4.6 Herstellungsaufwand
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

21.4.6 Herstellungsaufwand Rz 6476: Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung von Wohnungen, erstmaligem Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw., Umstellung der Wärmeversorgung von Öl, Gas oder einem festen Brennstoff auf Fernwärme (VwGH 2.10.2014, 2011/15…

EStR 2000Anhang I (zu Abschnitt 7.1.9.2, Rz 3115b)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

Anhang I (zu Abschnitt 7.1.9.2, Rz 3115b) Nutzungsdauern Energiewirtschaft STROM - Übertragung und Verteilung Freileitungen | Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer in Jahren | Übertragungsnetz 380 kV-220 kV-110 kV | 50 | Verteilernetz Hochspannung 110 kV-220 kV-380 kV | 33 |…

EStR 2000 Rz 3180–31867.4 Absetzung für Abnutzung - Denkmalpflege
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

7.4 Absetzung für Abnutzung - Denkmalpflege Rz 3180: Die begünstigte Abschreibung gilt für Anschaffungs- und Herstellungskosten für denkmalgeschützte Gebäude im Interesse der Denkmalpflege. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Bescheinigung des Bundesdenkmalamtes darüber, dass die Aufwendungen im Interesse der Denkmalpflege getätigt wurden. Diese muss im Zeitpunkt…

EStR 2000 Rz 1398–14045.5.9 Instandsetzungsaufwendungen bei Betriebsgebäuden
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.9 Instandsetzungsaufwendungen bei Betriebsgebäuden 5.5.9.1 Begriff der Instandsetzung Rz 1398: Instandsetzungsaufwand ist jener Aufwand, der nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört und allein oder zusammen mit einem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöht (zB Austausch von Gebäudeteilen zu…

EStR 2000 Rz 3113–31257.1.9 Nutzungsdauer
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.1.9 Nutzungsdauer 7.1.9.1 Allgemeines Rz 3113: Die AfA bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Darunter ist die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen (VwGH 20.11.1996, 92/13/0304). Die technische Nutzungsdauer wird durch…

EStR 2000 Rz 3187–31907.5 Absetzung für Abnutzung - Firmenwert
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.5 Absetzung für Abnutzung - Firmenwert 7.5.1 Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" Rz 3187: Der nach dem 31. Dezember 1988 entgeltlich erworbene Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" gilt auf Grund gesetzlicher Fiktion (§ 6 Z 1 zweiter Satz…

EStR 2000 Rz 6469–647521.4.5 Instandsetzungsaufwand
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

21.4.5 Instandsetzungsaufwand 21.4.5.1 Begriff Rz 6469: Instandsetzungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Austausch von Fenstern, Austausch von Türen, Austausch von Dach oder Dachstuhl, Austausch von Stiegen, Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken, Austausch von Unterböden (Estrich statt Holzboden…

EStR 2000 Rz 3166–31727.3.10 Abgrenzung von selbständig und nicht selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

7.3.10 Abgrenzung von selbständig und nicht selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen Rz 3166: Grundsätzlich kann immer nur eine einheitliche AfA für das gesamte Wirtschaftsgut geltend gemacht werden. Nur ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut kann hinsichtlich der AfA gesondert behandelt werden. Auch in einem Gebäude gibt es…

EStR 2000 Rz 31627.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

7.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung Rz 3162: Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine befriedigenden Ergebnisse, so kann…

EStR 2000 Rz 3191–31957.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA
geltende FassungRichtlinien26.06.2006

7.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA Rz 3191: Ist der entgeltlich erworbene Firmenwert (Praxiswert) länger als sechs Monate eines Wirtschaftsjahres im Anlagevermögen, so ist gemäß § 7 Abs. 2 EStG 1988 der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte. 7.5.4…

EStR 2000 Rz 1405–14065.5.9.6 Charakter der Fünfzehntelabsetzung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.9.6 Charakter der ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung Rz 1405: Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein Investitionsfreibetraginvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen in Betracht. 5.5.9.7…

EStR 2000 Rz 6480–648321.4.6.1 Aufwendungen iSd §§ 3 bis 5 MRG
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

21.4.6.1 Aufwendungen iSd §§ 3 bis 5 MRG Rz 6480: Bei Mietgebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen (Vollanwendungsbereich), sind nahezu alle Herstellungsaufwendungen infolge Verteilungsmöglichkeit der Aufwendungen nach §§ 3 bis 5 MRG über Antrag auf zehn bis fünfzehn…

EStR 2000 Rz 3173–31797.3.11 Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

7.3.11 Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand 7.3.11.1 Allgemeines Rz 3173: Nach dem Wortlaut des § 7 EStG 1988 ist Herstellungsaufwand auch bei Gebäuden nur entsprechend der Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) des Gebäudes im Wege der AfA absetzbar. Erhaltungsaufwand hingegen ist im Jahre seiner Entstehung…

EStR 2000 Rz 5714–571718.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

18.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023 Rz 5714: Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren (60 Monaten) nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger (Erbe, Geschenknehmer) veräußert, kommt es zur Nacherfassung der bisher unversteuerten…